(openPR) Der in einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung vorausgesagte dramatische Anstieg der Altersarmut bestätigt die Warnungen von CDA, Gewerkschaften und kirchlichen Standesorganisationen wie KAB und Kolping, die nun nicht länger als Panikmache abgetan werden können. Auch die CDU ist jetzt gefordert, Flagge zu zeigen und noch vor der Bundestagswahl darzulegen, wie sie das Risiko Altersarmut minimieren will. CDA-Sprecher Peter Rudolph: „Uns reicht es nicht, erst in der nächsten Legislaturperiode in einer parteiübergreifenden Kommission den Reformbedarf zu diskutieren und ohne eigenes detaillierte Rentenreformkonzept in den Wahlkampf zu ziehen, wie von CDU-Generalse-kretär Dr. Peter Tauber kürzlich angekündigt. Als CDU-Sozialausschüsse erwarten wir, dass die Union in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm zu einem zentralen sozialpolitischen Thema wie der Rente klar und eindeutig Position bezieht.“
Die Bremer CDA hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sie das sogenannte Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Privater Altersvorsorge (Riester-Rente) weitgehend für gescheitert erachtet und sich Reformen daher nicht auf punktuelle Verbesserungen bei privater Vorsorge und Betriebsrenten beschränken dürfen. Peter Rudolph: „Laut Alterssicherungsbericht verfügen 47 Prozent der Geringverdienenden neben ihrer Anwartschaft auf eine gesetzliche Altersrente über keinerlei weitere Rentenansprüche und haben oft auch nicht die Möglichkeit, private Altersvorsorge zu leisten. Eine Rentenreform muss sich daher auf die gesetzliche Rente konzentrieren. Die entscheidende Frage ist dabei die Höhe des Rentenniveaus. Nach geltender Rechtslage muss der Gesetzgeber erst eingreifen, wenn das Rentenniveau auf unter 43 Prozent absinken sollte. Soweit wollen wir es nicht kommen lassen. Die CDA erwartet, dass bereits jetzt gehandelt und eine weitere Absenkung des auf 47,5 Prozent gesunkenen Rentenniveaus verhindert wird. Unser Ziel ist die schrittweise Wiederanhebung des Rentenniveaus auf wenigstens 50 Prozent.“
Die CDA verweist auf Österreich, das auf eine ähnliche Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung zurückblicken kann wie Deutschland. Wesentlicher Träger der Alterssicherung ist dort die umlagefinanzierte „Pensionsversicherung“, in der nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Mehrheit der Selbständigen pflichtversichert sind. Der Beitrag zur Pensionsversicherung ist seit 1988 unverändert und beträgt für Arbeitnehmer 10,25 Prozent und für Arbeitgeber 12,55 Prozent. Das Leistungsziel der österreichischen Pensionsversicherung lässt sich mit der Formel 80/45/65 zusammenfassen und sagt aus: 80 Prozent Brutto-Pension bei 45 Versicherungsjahren und Pensionseintritt mit 65
Ungeachtet der niedrigeren gesetzlichen Regelaltersgrenzen für den Renteneintritt sind die Durchschnittsrenten in Österreich deutlich höher als in Deutschland. So betrug die Durchschnittspension für Altersrentner im Dezember 2016 für Männer 1887 Euro und für Frauen 1073 Euro.
Peter Rudolph: „Wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angesichts drohender Altersarmut jetzt verkündet: Wir brauchen einen neuen Generationenvertrag, so grenzt dies schon an Hohn. Schließlich war es Ihre Partei die SPD, die 2001 den seit 1957 bestehenden Generationenvertrag aufgekündigt und das Ziel Lebensstandardsicherung durch das Ziel Beitragsstabilität ersetzt hat – offensichtlich unnötig, wie das österreichische Beispiel zeigt.“












