(openPR) Der langjährige Bundesvorsitzende der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft und Pressesprecher der Bremer CDA Peter Rudolph hat für die CSU-Planungen zur Festschreibung des Rentenniveaus Unterstützung aus den Reihen des CDU-Sozialflügels signalisiert.
Rudolph: „Der Bayerische Ministerpräsident hat bereits im Frühjahr die Notwendigkeit einer grundlegenden Rentenreform betont und ein Rentenkonzept der CSU angekündigt. Das er seinen Worten nun Taten folgen lässt, ist konsequent und folgerichtig und stellt keine Absage an ein gemeinsames Rentenpapier der Unionsparteien dar. Die CSU hat vielmehr frühzeitig ihre Anforderungen an eine Rentenreform formuliert und öffentlich gemacht. Ihre Kernforderung, die Festschreibung des Rentenniveaus bis zum Jahre 2030, ist nachdrücklich zu begrüßen. Wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, dass in Deutschland das Risiko der Altersarmut in den nächsten Jahren dramatisch zunimmt, muss die 2001 unter der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder eingeleitete Absenkung des Rentenniveaus gestoppt werden. Im Bundesdurchschnitt gelten bereits jetzt rund 15 Prozent der über 65-jährigen als armutsgefährdet. Der aus Kreisen der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgebrachte Finanzierungsvorbehalt gegen eine Festschreibung des Rentenniveaus ist daher nicht überzeugend und zurückzuweisen. Wenn es nach den Vorstellungen der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft sowie der Bremer CDA ginge, müsste das Rentenniveau sogar sukzessive wieder auf 50 Prozent angehoben werden.“
Der Sozialpolitiker erinnert daran, das von der Rentenreform 1957 bis zum Jahre 2001 in Deutschland die Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen des „Generationsvertrages“ gesellschaftspolitischer Konsens war. Rudolph: „Erst mit Einführung der Riester-Rente wurde dieser Konsens aufgekündigt und ein Paradigmenwechsel von der Leistungs- zur Beitragsorientierung vollzogen. Maßgeblich hierfür waren die Forderungen der Wirtschaft nach Beitragsstabilität in der gesetzlichen Sozialversicherung zur Begrenzung der Lohnnebenkosten.“
„Das seit Einführung der Riester-Rente im Jahre 2001 in Deutschland verfolgte Ziel einer dreistufigen Altersabsicherung aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge hat nach Auffassung der Bremer CDA und der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft die Erwartungen nicht erfüllt. Insbesondere haben weit weniger Beschäf- tigte von der Möglichkeit der Riester-Rente Gebrauch gemacht als erhofft. Vor allem Geringverdiener sehen und sahen sich häufig nicht in der Lage, die vier Prozent ihres Verdienstes in einen Riester-Vertrag einzubezahlen, die zum Ausgleich des absinkenden Niveaus der gesetzlichen Rente erforderlich wären. Auch die betriebliche Altersvorsorge hat bislang nicht die vom Gesetzgeber gewünschte Verbreitung gefunden. Zwar verfügen rund 60 Prozent der Beschäftigten über Anwartschaften auf eine Betriebsrente, jedoch überwiegend Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Mitarbeiter von mittleren und größeren Betrieben und mit zumeist besserem Einkommen. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Brutto-Stundenlöhnen um die 10 Euro können lediglich gut 6 Prozent auf einen betrieblichen Beitrag zu ihrer Alterssicherung hoffen. Maßgeblich für ein auskömmliches Alterseinkommen ist daher für die meisten Beschäftigten in Deutschland nach wie vor die gesetzliche Rente. Die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung muss daher auch im Mittelpunkt aller Reformüberlegungen stehen. Die Absicherung des Rentenniveaus, wie sie die CSU fordert, ist hierfür unverzichtbar.







