(openPR) Union legt Eckpunkten für eine Novelle des Berufsbildungsrechts vor
8. Juli 2003
Zu den Eckpunkten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Novelle des Berufsbildungsrechts (Drs. 15/1348) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Über 160.000 fehlende Ausbildungsplätze bis zum Herbst, 475.000 arbeitslose Jugendliche, das ist der traurige Juni-Nachkriegsrekord von Rot-Grün. Gleichzeitig bleiben zunehmend freie Lehrstellen unbesetzt, weil die Schulabgänger nicht ausreichend qualifiziert sind: Diese Indikatoren zeigen die Folgen einer verfehlten, gegen den Mittelstand gerichteten Wirtschafts- und Finanzpolitik, den großen Reformbedarf in der dualen Berufsausbildung und auch die Defizite der Berufsbildungspolitik der rot-grünen Bundesregierung.
Anstatt durch die Novellierung des Berufsbildungsrechts eine grundlegende Reform und Stärkung des ersten Lehrstellenmarktes in Angriff zu nehmen, drohte die rot-grüne Bundesregierung erneut mit einer Lehrstellenabgabe. Das ist der falsche Weg. Letztlich würden durch eine Ausbildungsplatzabgabe vorwiegend außerbetriebliche Ausbildungsplätze mit sehr geringen Beschäftigungschancen entstehen.
Den Maßnahmen der Bundesregierung mangelt es an Systematik und Durchschlagskraft. Die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung oder die Festschreibung der Geringverdienergrenze von 325 Euro für Ausbildungsverhältnisse zur Vermeidung zusätzlicher Ausbildungskosten für die Betriebe sind lediglich punktuelle Korrekturmaßnahmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält dem gegenüber eine grundlegende Novelle des Berufsbildungsrechts für dringend geboten und hat hierzu detaillierte Eckpunkte verabschiedet. Ein Ziel dabei ist die widerspruchsfreie Einbettung der beruflichen Bildung in den Rahmen der sozialen Marktwirtschaft, deren Leistungsfähigkeit auf Eigenverantwortung beruht.
Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe muss gestärkt werden. Deshalb sollte die Berufsausbildung wieder stärker an betrieblichen Aufgaben und Arbeitsprozessen orientiert und den Betrieben mehr Eigenverantwortung bei der Ausbildung gegeben werden. So werden die Chancen für eine Qualifizierung nah am Arbeitsmarkt und für die anschließende Beschäftigung erhöht.
Das geltende Berufsbildungsrecht erschwert die Anpassung der beruflichen Bildung an technische, organisatorische und gesellschaftliche Veränderungen. Das auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes entwickelte System von Ausbildungsberufen ist zu starr und zu wenig adressatengerecht.
Die Ausbildungsordnungen in Deutschland sind in den vergangenen Jahrzehnten immer umfangreicher und anspruchsvoller geworden. Dies hat zum einen zur Verringerung des Ausbildungsplatzangebotes geführt. Zum anderen waren leistungsschwächere Jugendliche oftmals durch den Lernstoff überfordert. Junge Menschen jedoch, die ohne Ausbildung oder ohne Abschluss bleiben, haben auf dem Arbeitsmarkt keine Chancen.
Wir schlagen vor, die berufliche Bildung am Leistungsvermögen der Schulabgänger und am betrieblichen Tätigkeitsspektrum auszurichten. In diesem Zusammenhang muss die Durchlässigkeit der unterschiedlichen Bildungswege erhöht, berufliche Bildung modularisiert, das Prüfungswesen modernisiert und die Berufsausbildung insgesamt internationalisiert werden.
Wir wollen eine Flexibilisierung der Berufsausbildung und die Schaffung von Ausbildungsgängen für unterschiedliche Begabungspotenziale. Hierzu gehört die Forderung nach ein, zwei- und dreijährigen Ausbildungsberufen. Eine Vereinfachung des Prüfungswesens könnte zu Entlastungen bei Auszubildenden und zu Kostensenkungen führen. Gestreckte Prüfung hätten Vorteile für die Auszubildenden. Die Einführung eines Abschlusszertifikats mit den drei Teilen Kammerprüfung, Berufsschulzeugnis, betriebliches Zeugnis wird zu mehr Transparenz führen, weil dadurch dem Anspruch an eine ganzheitliche Qualifizierung Auszubildender entsprochen wird. Eine Neukonzipierung von Ausbildungsordnungen in Abstimmung zwischen Bund und Ländern könnte mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortung in die Regionen verlagern. Die berufliche Weiterbildung sollte im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Kammern bleiben.
All dies wären markante Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage. Im Zuge des weltweiten Strukturwandels verändern sich Beschäftigungsstrukturen, Arbeitsformen und erforderliche Qualifikationen der Erwerbstätigen. Ziel der Berufsausbildung ist eine moderne Beruflichkeit für möglichst viele junge Menschen. Dabei gilt es, gleichermaßen Jugendlichen mit schlechten Startchancen als auch mit besonderen theoretischen wie praktischen Begabungen gerecht zu werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, bei der Neuordnung des Berufsbildungsrechts sowohl ihrer Verantwortung für junge Menschen als auch für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gerecht zu werden.
Die Initiative der Union finden Sie im Internet unter:
http://www.cducsu.de/aktuelles/initiativen/3B91BE9B281FF17385ECEACC4696BF9F11348-jgj2j2gh.pdf
Autor(en): Katherina Reiche
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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