(openPR) Nach dem mit Stichtag 31. Mai bundesweit die Sozialwahlen 2017 stattgefunden haben, stehen nunmehr auch alle Wahlergebnis der Versicherungsträger fest, bei denen Briefwahlen stattgefunden haben. Als letzter großer Versicherungsträger veröffentlichte heute die Deutsche Rentenversicherung Bund ihr Briefwahlergebnis. Danach ist der Wahlgewinner wie bereits 2011 die BfA DRV-Gemeinschaft, die 32,81 % der Stimmen erzielte. während die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen DBB Tarifunion und CGB mit 3,68 % bzw. 1,47 % weit abgeschlagen auf den hinteren Plätzen landeten. – Die Liste des DGB war erst gar nicht zur Wahl zugelassen worden, da der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinen rund sechs Millionen Mitgliedern es nicht vermocht hatte, die für die Wahlzulassung notwendigen 2000 Unterstützungsunterschriften beizubringen. Trotz dieser Schlappe wird der DGB aber auch in der neuen Vertreterversammlung der DRV Bund Sitz und Stimme haben, da seine Mitgliedsgewerkschaften IG Metall und Verdi eigenständig zur Wahl angetreten sind und
6,28 % bzw. 14,32 % der Wählerstimmen für sich verbuchen konnten. Das Sagen in der neue Vertreterversammlung der DRV haben aber weiterhin die Mitgliedergemeinschaften, die insgesamt 67,52% der Wählerstimmen auf sich vereinigten. Insgesamt hatten sich zwölf Listen um die Stimmen der rund 30 Millionen Wahlberechtigten der DRV-Bund beworben. Von ihrem Wahrecht Gebrauch gemacht haben 8.638.572, d.h. knapp 30%.
Besser als bei der DRV Bund lief es für die Gewerkschaften bei der Deutschen Rentenversicherung Saar, dem einzigen regionalen Rentenversicherungsträger, bei dem eine Urwahl stattgefunden hat. Hier heißt der Wahlsieger IG Metall, der ein Wahlergebnis von 38,95 % erzielte und damit die Gemeinschaftsliste der Versichertengemeinschaften, die 30,54 % der Wählerstimmen auf sich vereinigte, auf Platz 2 verwies. Die Listenverbindung von DGB und ACA kam auf 24,57 % und der CGB auf 5,95 %.
Bei den großen Ersatzkrankenkassen waren wie bereits bei den Sozialwahlen des Jahres 2011 die Mitgliedergemeinschaften mit Versicherungsbezeichnungen im Namen die großen Wahlgewinner. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) war dies die TK-Gemeinschaft, die 63,69 % der Stimmen erzielte, damit aber deutlich schlechter abschnitt als 2011, wo sie 77,09% der Wählerstimmen für sich verbuchen konnte. Bei der DAK konnte die DAK-Mitgliedergemeinschaft mit 46,72 % ihre führende Stellung nicht nur behaupten, sondern gegenüber den 41,73 % bei den letzten Sozialwahlen nochmals ausbauen. Spitzenreiter bei den Mitgliedergemeinschaften war die KKH-Versichertengemeinschaft, die bei der Kaufmännischen Krankenkasse Halle (KKH) 83,52% (!) der Wählerstimmen verbuchen konnte und damit nochmals 2,39% mehr als 2011 (81,13%). Und bei der Handelskrankenkasse (HKK) konnte die HKK-Gemeinschaft mit 64,03% gegenüber 66,47% im Jahre 2011 ihren beherrschenden Einfluss sichern.
Insgesamt waren rund 51 Millionen Wahlberechtigte zur Stimmenabgabe bei den Sozialwahlen aufgerufen, von denen aber nur ein knappes Drittel von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Bei einigen Versicherungsträgern lag die Wahlbeteiligung sogar unter 30 %, so bei der DRB Saar, wo gerade 25,69 % der Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten. Das erklärte Ziel der Verantwortlichen, die Wahlbeteiligung an den Sozialwahlen gegenüber 2011 deutlich zu erhöhen, wurde deutlich verfehlt. Die CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft sieht daher dringenden Reformbedarf bei den Sozialwahlen. Zur Erhöhung der Wahlbeteiligung schlägt sie die Ermöglichung der Online-Stimmabgabe vor. wie sie Estland bereits 2005 für die nationalen Parlamentswahlen sowie die Europawahlen eingeführt hat. Die CDA-Bundestagung hat sich diese Forderung bereits zu eigen gemacht und die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgefordert, entsprechend aktiv zu werden.
Peter Rudolph, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft, der die christlichen Gewerkschaften in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) vertritt und über langjährige Erfahrungen in und mit der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung verfügt: „Die Sozialwahlen sind nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Sie bieten den Versicherten die Möglichkeit, Einfluss auf die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der Sozialversicherungsträger und damit auf die Verwendung ihrer Versicherungsbeiträge zu nehmen. In der Kranken- und in der Unfallversicherung eröffnen die Wahlen den Wahlberechtigten darüber hinaus die Möglichkeit, über ihre gewählten Vertreter auch an der Festlegung der Beiträge mitzuwirken. Die Versicherten sollten diese Möglichkeiten auch nutzen und nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Wenn es nicht endlich gelingt, die Wahlbeteiligung an den Sozialwahlen nachhaltig zu erhöhen, laufen wir Gefahr, dass der Gesetzgeber das Vertrauen in die Selbstverwaltung verliert und weitere Aufgaben der Selbstverwaltung an sich zieht. Zwar haben sich CDU/CSU und SPD 2014 in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Stärkung der Selbstverwaltung verständigt; Ergebnisse dieser Verständigung stehen jedoch aus. Die Sozialpartner und die auf ihren Vorschlag gewählten Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane beklagen vielmehr eine schleichende Aushöhlung der Rechte der Selbstverwaltung.“
Zur Stärkung der Selbstverwaltung ist es nach Auffassung der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft allein mit der geforderten Ermöglichung von Online-Wahlen nicht getan. Das Wahlrecht insgesamt muss reformiert werden. Sogenannte „Friedenswahlen“, bei denen sich die vorschlagsberechtigten Organisationen untereinander über die Mandatsverteilung verständigen, dürfen nicht weiter die Regel, sondern nur die Ausnahme sein. Peter Rudolph: „Wie wollen wir glaubwürdig für Sozialwahlen eintreten, wenn wir tatsächlich nur bei zehn von mehr als 160 Versicherungsträgern den Versicherten die Möglichkeit zur Stimmabgabe einräumen ?“
Es ist nach Auffassung der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft auch nicht länger hinnehmen, das kandidierende Organisationen durch die Verwendung der Namen von Versicherungsträgern in ihrer Listenbezeichnung dem Wähler eine besondere Sachkunde und Nähe zum Sozialversicherungsträger vorgaukeln, während sie in der Realität keinerlei sozialpolitische Bedeutung haben und außerhalb der Sozialwahlen öffentlich kaum in Erscheinung treten.
Aber auch die Sozialpartner sind gefordert ihre Rolle in der Selbstverwaltung zu überdenken und insbesondere ihre Kandidatenaufstellung transparenter zu gestalten und mehr Frauen und jüngere Menschen für Sozialversicherungsgremien zu nominieren. Derzeit liegt der Frauenanteil in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen unter 30 Prozent.
Die gewählten Mandatsträger benötigen verbesserte Freistellungsregelungen und Schulungsangebote, um ihre Aufgaben unabhängig und sachkundig wahrnehmen zu können.
Schließlich geht es um mehr Kompetenzen für die Selbstverwaltung. Hierzu gehört insbesondere die Wiederherstellung der vollen Beitragsautonomie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Peter Rudolph: „Eine umfassende Reform der Sozialwahlen ist seit langem überfällig und war von der Großen Koalition bereits für diese Legislaturperiode angekündigt. Tatsächlich konnten sich die Koalitionspartner weder auf die zur Stärkung von Urwahlen geplante Möglichkeit der Online-Abstimmung noch auf die vom seinerzeitigen Bundesbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen Gerald Weiß vorgeschlagene Einführung einer Frauenquote für die Selbstverwaltungsorgane verständigen. Wir erwarten, dass nach der Bundestagswahl die Sozialwahlreform nunmehr endlich in Angriff genommen wird.“













