(openPR) Zu den heute im Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderungen im Kommunalwahlrecht erklärt der Kreisvorsitzende der FDP Osnabrück-Stadt, Wolfgang P. Vogt:
Wahlbereiche in Osnabrück auf Vier verringern
Die heute im niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderungen zum Kommunalwahlrecht stärken Bürgernähe und Wahlgerechtigkeit.
„Wir sollten die Gelegenheit nutzen und die Zahl der Wahlbereiche auf die zulässige Mindestzahl von vier Wahlbereichen reduzieren“ fordert Wolfgang P. Vogt. „Eine geringere Anzahl von Wahlbereichen stärkt die Akzeptanz der Gewählten und fördert den Zusammenhalt der Osnabrücker. Schließlich haben die Ratsmitglieder nach der Wahl die Interessen der ganzen Stadt zu vertreten und nicht nur jene ihres Wahlbereiches. Da sollten die Ratsmitglieder auch von möglichst vielen Bürgern getragen werden.“
Die neuen Regeln zur Bildung von Wahlbereichen führen dazu, dass zukünftig 75% aller Kommunen in Niedersachsen nur noch einen einzigen Wahlbereich benötigen. Damit werden alle Ratsmitglieder in diesen Gemeinden zukünftig von allen Einwohnern gewählt. Das stärkt die demokratische Legitimation und Akzeptanz der Ratsmitglieder. Auch für größere Gemeinden kommt es nach der Gesetzesänderung zu einer Reduzierung der Wahlbereiche. Waren für eine Kommune wie Osnabrück bislang vier bis 14 Wahlbereiche vorgesehen, so sehen die geänderten Vorschriften eine Reduzierung auf nur noch vier bis acht Wahlbereiche vor. Da die Zahl der Wahlbereiche in Osnabrück bislang bei neun lag, ergibt sich die Notwendigkeit für den Rat der Stadt, die Zahl der Wahlbereiche neu festzulegen.
Wolfgang Vogt begrüßt auch die neuen Regelungen zum Nachrücken bei vorzeitigem Ausscheiden eines Ratsmitglieds. „Es ist gut, dass in Zukunft der Kandidat einer Partei nachrücken kann, der die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte, egal aus welchem Wahlbereich er kommt.“ Bislang kamen nur Kandidaten als Nachrücker in Frage, aus deren Wahlbereich bereits ein Ratsmitglied in den Rat eingezogen war. Dadurch konnte es passieren, dass ein Kandidat trotz sehr gutem Stimmergebnis nicht als Nachrücker in Frage kam, nur weil aus seinem Wahlbereich noch kein Ratsmitglied seiner Partei in den Rat eingezogen war. „Die alte Regelung hat den Wählerwillen ignoriert und zu teilweise unverständlichen Ergebnissen geführt. Dieser Mangel ist nun behoben worden“ fügte Wolfgang P. Vogt an.
Auch der Wegfall der Stichwahl dient einer Stärkung der demokratischen Legitimation des Gewählten. In der Vergangenheit war in den meisten Fällen war die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl erheblich geringer, als beim ersten Wahlgang. In Osnabrück lag z.B. bei der Wahl 2006 die Wahlbeteiligung in der Stichwahl bei nur 39,2%. Auf ganz Niedersachsen gesehen ging die Wahlbeteiligung von 51% im ersten Wahlgang auf nur noch rund 35% in der Stichwahl zurück. Je geringer die Wahlbeteiligung, desto geringer ist in der Regel auch die Akzeptanz des Wahlergebnisses.











