(openPR) Am 18.Februar hat der türkische Ministerpräsident Yildirim vor zehntausend in Deutschland lebenden Landsleuten eine Wahkampfveranstaltungen in Oberhausen bestritten. Für gestern war ein Wahlkampfauftritt des türkischen Justizministers Bekir Bozday in Gaggenau geplant, der in letzter Minute unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken von der Stadt abgesagt wurde, wobei der Bürgermeister betonte, es handele sich nicht um eine politische Entscheidung. Offen ist derzeit noch, ob der türkische Wirtschaftsminister Nihat Zeybekçi am Sonntag eine Wahlkampfveranstaltung in Deutschland bestreiten wird. Geplant war ein Auftritt im Bezirks-Rathaus Köln-Porz, der aber Mangels gültigen Mietvertrags gecancelt werden musste. Ersatzweise steht nunmehr eine Veranstaltung in Leverkusen zur Diskussion.
Die CDA/CGB-Landesarbeitsgemeinschaft Bremen lehnt Wahlkampfauftritte türkischer Politiker auf deutschen Boden mit Entschiedenheit ab. Sie hat den CDA-Bundesvostand unter Führung des Staatssekretärs und CDU-Präsidiumsmitglieds Karl-Josef Laumann aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung gegenüber der Türkei unmissverständlich deutlich macht, dass Auftritte türkischer Regierungsmitglieder oder Parteipolitiker sowie des türkischen Staatspräsidenten auf Veranstaltungen in Deutschland im Rahmen des Wahlkampfes um das geplante türkische Verfassungsreferendum unerwünscht sind – auch wenn es sich um privatrechtlich organisierte Veranstaltungen handeln sollte. Sollten sich solche Wahlkampfauftritte mit den derzeit vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nicht unterbinden lassen, erwartet die CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft, dass die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kurzfristig eine Gesetzesinitiative für ein Verbot ausländischer Wahlkampfveranstaltungen auf deutschen Boden initiiert.
Peter Rudolph, Vorsitzender der CDA/CGB-Landesarbeitsgemeinschaft und des CGB-Lan- desverbandes Bremen sowie stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeits- gemeinschaft: „Ebenso wie viele andere Bürger empfinde ich es unerträglich, wenn deutsche Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit von Gefolgsleuten eines Despoten wie Recep Tayyip Erdogan missbraucht werden, um auf deutschen Boden Wahlkampfveranstaltungen für ausländische Parteien durchzuführen. Dies gilt umso mehr, wenn in diesen Veranstaltungen für Zwecke geworben wird, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz und deutschem Rechtsverständnis stehen wie dem türkischen Verfassungsreferendum, mit dem die bereits bestehende Willkürherrschaft von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan legalisiert werde soll. Wenn sich dann ausgerechnet auch noch der türkische Justizminister erdreistet zu beklagen, in Deutschland würde die Meinungs- und Versamm- lungsfreiheit ignoriert, weil man seinen Auftritt in Gaggenau unterbunden habe, während er gleichzeitig zulässt, dass in der Türkei der in Deutschland geborene Journalist Deniz Yücel unter Missachtung jeglicher rechtstaatlicher Grundsätze inhaftiert wird, weil er seine Berichtspflichten ernst genommen hat, so zeugt dies schon von besonderer Unverfrorenheit und Frechheit. Daher ist diplomatische Zurückhaltung fehl am Platz. Auftritten von Despoten und ihrer Anhängerschaft darf in Deutschland keine Plattform geboten werden. !“