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DEUTSCHLAND HAT ZWEITHOECHSTE ABGABENLAST AUF LOEHNE UND GEHAELTER

27.08.201810:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Unionsgewerkschafter fordern finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft Peter Rudolph hat auf einer Funktionsträgertagung seiner Organisation in Bremen eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer von Steuern und Sozialabgaben angemahnt. Konkret forderte er


- die ersatzlose Abschaffung des Solidarzuschlags mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 anstatt der im Koalitionsvertrag vorgesehenen schrittweisen Abschaffung,
- den Lohn- und Einkommenstarifs so umzugestalten, dass die sogenannte „kalte Progression“ dauerhaft vermieden wird,
- die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,5 Prozent, von derzeit drei, auf zu­künftig 2,5 Prozent, nicht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, um lediglich 0,3 Prozent,
- die beitragsrechtliche Gleichbehandlung von Betriebsrenten und Altersrenten der DRV
(derzeit müssen Empfänger von Betriebsrenten für ihre Betriebsrente den vollen Krankenversi­cherungsbeitrag zahlen, während für die gesetzliche Rente nur der Arbeitnehmeranteil zu entrich­ten ist).

Darüber hinaus forderte Rudolph zur Entlastung der Arbeitnehmer eine Anhebung der sogenann­ten Pendlerpauschale von 30 auf 50 Cent je Entfernungskilometer.

Den finanziellen Spielraum zur Erfüllung der Forderungen der Unionsgewerkschafter sieht der CDU-Politiker gegeben. Rudolph: „„Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schwimmt in Geld. Zum Ende des Jahres wird sie über Rücklagen von voraussichtlich mehr als 24 Mrd. Euro verfügen, bei einem Gesamthaushalt von 39 Mrd. Selbst bei einer Senkung des Arbeitslosenversicherungsbei­trags um 0,3 Prozentpunkte zum 01.01.2019, wie bislang von der Koalition vorgesehen, würde die Rücklagen weiterhin steigen und bereits zum Jahresende 2019 eine Höhe von rd. 30 Mrd. Euro er­reichen. Ähnlich sieht es bei der gesetzlichen Krankenversicherung aus, die über Reserven von rd. 28 Mrd. Euro verfügt und damit Einnahmeausfälle von 2,7 Mrd Euro bei Halbierung des Kran­kenversicherungsbeitrags auf Betriebsrenten problemlos verschmerzen könnte. Die Steuereinnah­men des Staates haben ebenfalls ein Rekordhoch erreicht, der ausreichend Spielraum zur finanzi­ellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bietet. Allein die Einnahmen aus dem Solidaritätszu­schlag betragen mehr als 14 Mrd Euro und sind damit höher als die Transferzahlungen für die neuen Bundesländer, für deren Finanzierung sie eigentlich gedacht sind.“

Nach Auffassung der CDA/CGB-AG ist eine finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer bei Steuern und Abgaben angesichts voller Kassen nicht nur möglich, sondern auch zwingend geboten, da
mit Ausnahme von Belgien kein Land Löhne und Gehälter so mit Abgaben belastet wie Deutsch­land, wie die OECD im Ländervergleich von 35 Staaten ermittelt hat.

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