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Gesetzlicher Mindestlohn nicht aktuell

28.04.200420:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 18. Dezember 2003 - Zur Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn erklaert der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Die Loehne bestimmen in Deutschland in erster Linie die Tarifvertragsparteien. Das ist gut so. Deshalb haben wir mit Entschiedenheit die Tarifautonomie verteidigt. Tarifautonomie bedeutet auch, dass wir keinen einheitlichen Mindestlohn haben, sondern einen nach Branchen differenzierten. Die Gewerkschaften selbst lehnen uebrigens einen allgemeinen Mindestlohn durch Gesetz ab. Er wuerde unterstellen, dass sie nicht einmal mehr die Kraft fuer eine bescheidene Lohnsicherung haben. Im Uebrigen koennen die Tarifloehne in Ausnahmefaellen auch fuer allgemeinverbindlich erklaert werden.

Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Zumutbarkeit bedeutet keineswegs, dass Lohndumping Tuer und Tor geoeffnet wird. Es bleibt im Wesentlichen bei der bisherigen Rechtslage. Neu geregelt ist lediglich die Zumutbarkeit von Teilzeitarbeit. Kuenftig wird nun auch eine gering bezahlte Teilzeittaetigkeit zumutbar sein, die teilweise mit Arbeitslosengeld II aufgestockt wird.

Die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn kommt zur Unzeit. Die Hartz-Gesetze bieten dafuer keinen Anlass. Wir muessen uns jetzt darauf konzentrieren, die umfassendste Arbeitsmarktreform in Deutschland moeglichst schnell auch in der Praxis wirksam werden zu lassen.

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