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GEWERKSCHAFTEN FORDERN VON EZB ENDE DER NULL-ZINS-POLITIK

Bild: GEWERKSCHAFTEN FORDERN VON EZB ENDE DER NULL-ZINS-POLITIK
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

(openPR) Am kommenden Donnerstag entscheidet die Europäische Zentralbank (EZB) turnusmäßig über die Höhe der Leitzinsen. Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft fordert von der EZB ein Ende ihrer Null-Zins-Politik.

Rudolph: „Der CGB und die Unionsgewerkschafter erwarten von der neuen EZB-Chefin Lagarde einen zins­politischen Kurswechsel. Einmal muss Schluss sein mit der Null-Zins-Politik, die die EZB bereits seit dem 16.03.2016 betreibt. Die EZB darf ihre Geldpolitik nicht ausschließlich an wirtschafts- und arbeitsmarktpoliti­schen Zielen ausrichten, son­dern sollte auch die Belange der Sparer beachten. Es kann nicht im Interesse der EU sein, dass ihre Zentralbank das Schuldenmachen belohnt und die Sparer bestraft.“

Der CGB verweist darauf, dass aufgrund der anhaltenden Null-Zins-Politik der EZB mittlerweile Kreditinstitute zunehmend dazu übergehen, auch normale Sparer mit Negativzinsen bzw. Verwahrentgelten zu belasten, darunter die HASPA als größte deutsche Sparkasse und seit wenigen Tagen auch die Bremische Volksbank, die von Sparern die mehr als 100.000 Euro auf dem Konto haben, jetzt einen Negativzins von 0,5 Prozent er- ­hebt.

Rudolph: „Für viele Arbeitnehmer dient Sparen vor allem der Altersvorsorge. 100.000 Euro auf dem Konto sind deshalb nicht automatisch ein Beleg für Reichtum, sondern zum Teil auch angesparte Altersrücklagen aus Versicherungen oder Konsumverzicht. Die Politik in Deutschland erwartet von Arbeitnehmern, dass sie private Altersvorsorge betreiben und sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen. Ne­gativzinsen und Verwahrentgelte der Kreditinstitute als Folge der Null-Zins-Politik der EZB haben nicht nur Rendite-Erwartungen von Geldanlegern zunichte gemacht, sondern verursachen mittlerweile sogar Geld­verluste der Sparer, wobei rechtlich strittig ist, ob Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte in Deutschland überhaupt zulässig sind. Das Landgericht Tübingen hat letzteres verneint und kürzlich entschieden, dass ein gebührenpflichtiges Konto nicht auch noch mit Negativzinsen belastet werden darf. In jedem Fall bleibt festzustellen, dass ein Festhalten der EZB an ihrer Null-Zins-Politik verheerend für die Sparer wäre und das Problem der wachsenden Altersarmut in Deutschland weiter verschärfen würde.“

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