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Brechmitteleinsatz darf nicht verboten werden

16.07.200623:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BIW kritisiert Richterspruch des EGRM

Mit Empörung hat der Vorstand der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) auf ein gerade veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGRM) reagiert, das den Einsatz von Brechmitteln in der Drogenfahndung verbietet. Im konkreten Fall ging es um einen Schwarzafrikaner aus Sierra Leone, dem durch den Brechmitteleinsatz der Handel mit Kokain nachgewiesen werden konnte. Der Dealer wurde deshalb zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.



„Es ist eine Unverschämtheit, wenn der EGRM die Verabreichung von Brechmitteln zur Überführung skrupelloser Rauschgifthändler mit Folter gleichsetzt. Außerdem zeugt die Vorhaltung der Richter, die Polizeibeamten hätten nur darauf warten müssen, bis der Festgenommene die Drogenpäckchen auf natürlichen Weg wieder ausgeschieden hat, von mangelnder Kenntnis der deutschen Rechtslage“, so Jan Timke, Vorsitzender und Sprecher des BIW.

Ohne richterliche Anordnung dürfen in Deutschland Verdächtige von der Polizei nur bis zum Ende des darauffolgenden Tages in Gewahrsam genommen werden, also maximal 48 Stunden. Das gilt auch für mutmaßliche Drogenhändler, die ihren mitgeführten Rauschgiftvorrat kurz vor der Verhaftung verschlucken, um Beweismittel zu verbergen. Kommt es in der Zeit des Polizeigewahrsams nicht zur Ausscheidung der Rauschgiftpäckchen, muß der Festgenommene wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Das von den Polizeien vieler Bundesländer verwendete „Drogenklo“ ist deshalb keine sinnvolle Alternative zum Brechmitteleinsatz.

Der BIW fordert die Bundesregierung dazu auf, das unverständliche Urteil des EGRM nicht in nationales Recht umzusetzen. Der BIW weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß Entscheidungen des EGRM nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2004 in Deutschland keine unmittelbare Bindungswirkung entfalten. Ihre schematische Vollstreckung durch die deutsche Justiz ist deshalb nicht statthaft. Vielmehr haben nach Auffassung des BVerfG immer auch die Auswirkungen eines EGRM-Spruches auf unsere nationale Rechtsordnung Berücksichtigung zu finden.

„Der Brechmitteleinsatz muß als Option in der Bekämpfung des Rauschgifthandels unbedingt erhalten bleiben. Trotz zweier bedauerlicher Todesfälle, die im übrigen nur mittelbar auf das Brechmittel zurückzuführen waren, hat sich die Methode zur raschen Beweissicherung bei Drogendelikten bewährt. Sie ist deshalb auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit zu befürworten“, so Jan Timke.

BÜRGER IN WUT (BIW)
Am Treptower Park 28-30
12435 Berlin
Tel.: 01805/724455
Fax: 030/53214892
www.buerger-in-wut.de
E-Mail

Das Projekt „Bürger in Wut“ (BIW) steht für eine neue, ganzheitlich angelegte Strategie zur Teilnahme einer demokratisch-konservativen Kraft an der politischen Willensbildung in Deutschland. Unser Ziel ist es, eine neue politische Organisation in unserem Land zu etablieren. Sie soll das bürgerliche Lager stärken und die linke Mehrheit aufbrechen, die sich als Ergebnis der Bundestagswahlen 2005 im deutschen Parlament ergeben hat.

Der BIW spricht gezielt Wählerschichten an, die heute weder von den Unionsparteien noch der FDP erreicht werden. Diese Menschen wollen wir für eine pragmatische, an den Realitäten orientierte Politik ohne ideologische Scheuklappen gewinnen. Das politische Handeln muß darauf ausgerichtet sein, die anstehenden Probleme jenseits aller dogmatischen Lehren möglichst optimal zu lösen.

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