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CGB: JUGENDLICHES KOMA-SAUFEN WIRKSAM BEKÄMPFEN

15.11.201613:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: CGB: JUGENDLICHES KOMA-SAUFEN WIRKSAM BEKÄMPFEN
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

(openPR) Der von der DAK-Gesundheit vermeldete deutliche Anstieg jugendlicher Koma-Säufer in Bremen ist von den christlichen Gewerkschaften in Bremen mit Besorgnis zur Kenntnis genommen worden. CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: “Wenn im Gegensatz zum Bundestrend die Zahl jugendlicher Koma-Säufer in Bremen seit dem Jahre 2000 um mehr als 250 Prozent weiter zugenommen hat und 2015 89 Mädchen und 92 Jungen im Alter zwischen zehn und zwanzig Jahren nach Alkoholmissbrauch in Kliniken eingeliefert werden mussten, so signalisiert dies politische Versäumnisse und dringenden Handlungsbedarf. Aufklärungskampagnen allein reichen offensichtlich nicht.“



Der CGB erneuert daher seine Forderung, im Bremischen Ladenschlussgesetz ein Alkoholverkaufsverbot außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten zu verankern, wie es das Baden-Württembergische Ladenschlussgesetz bereits beinhaltet. Ein solches nächtliches Alkoholverkaufsverbot würde dazu beitragen, dass die erweiterten Öffnungszeiten für Tankstellen und Verkaufsstellen im Flughafen und in Bahnhöfen insbesondere von Heranwachsenden nicht länger genutzt werden können, um sich nach Disko- oder Partybesuch problemlos mit Alkoholika eindecken zu können. Zwar dürfen Tankstellen auch nach dem geltenden Gesetz außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten nur Betriebsstoffe, Kfz-Ersatzteile und Reisebedarf verkaufen, wobei die im § 2 des Gesetz enthaltene Definition von Reisebedarf aber „Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen“ und damit auch Alkoholika einschließt.

Der CGB verweist darauf, dass das nächtliche Verkaufsverbot in Baden-Württemberg dazu geführt hat, dass bei Heranwachsenden die Zahl der alkoholbedingten Gewalttaten und Alkoholvergiftungen zurückgegangen ist. Auch die Zahl der Tankstellen, bei denen die Polizei wegen alkoholbedingter Straftaten einschreiten musste, ist im Musterländle seit Erlass des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots rückläufig.

Neben der Verankerung eines nächtlichen Alkoholverkaufsverbotes im Ladenschlussgesetz fordert der CGB weiterhin die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der im Jugendschutzgesetz enthaltenen Vorschriften zum Verkauf und der Abgabe von Alkohol an Jugendliche.

Insbesondere im Hinblick auf den exzessiven Alkoholkonsum nicht nur jugendlicher Fußballfans appelliert der CGB darüber hinaus an die DB Regio, endlich auch in ihren S-Bahn- und Regionalzügen ein Alkoholkonsumverbot zu erlassen, wie es in den Metronom-Zügen seit längerem besteht und die NordWest-Bahn für Dezember angekündigt hat.

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