(openPR) Der CGB warnt seit Jahren vor dem Problem wachsender Altersarmut. Er hat daher den im November letzten Jahres erzielten Kompromiss zur Einführung einer Grundrente als einen wichtigen Baustein zur besseren Alterssicherung für Geringverdiener begrüßt. Der CGB hat aber bereits seinerzeit Bedingungen für die Einführung einer Grundrente formuliert, denen der jetzt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in die Kabinettsabstimmung gegebene Gesetzentwurf nicht gerecht wird. Dies gilt insbesondere für die unzu-reichend geregelte Bedürfnisprüfung sowie für die weiterhin nicht gesicherte Finanzierung. Die von Minis-ter Heil vorgesehene Finanzierung aus der geplanten europäischen Finanztransaktionssteuer steht auf tö-nernen Füßen. Bislang ist überhaupt noch nicht absehbar, ob und wann diese Steuer tatsächlich kommt. Auch die von der Union im Grundrentenkompromiss durchgesetzt Einkommensprüfung ist im Gesetzent-wurf noch nicht hinreichend und praktikabel geregelt. Der CGB verweist in diesem Zusammenhang auf ei-nen Beschluss der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen vom 26.11.2019, in dem auf die Schwierigkeiten einer Einkommensprüfung durch die Rentenversicherungsträ-ger hingewiesen wird. In dem Beschluss heißt es u.a.:
„Der Einkommensabgleich soll zwar automatisch und damit bürgerfreundlich durch einen Datenaustausch mit den Finanzbehörden erfolgen. Der Aufbau vergleichbarer Verfahren hat in der Vergangenheit aber mehrere Jahre gedauert. Das Problem der Rentenversicherung: eine Einkommensprüfung bei eigenen Versicherungsrenten – unter Einbeziehung der Partner – gibt es bislang nicht. So hat die Rentenversiche-rung weder die Daten des Familienstandes gespeichert, noch die Verknüpfung der Rentenkonten von Ehepartnern vorgenommen.“
Angesichts der ungeklärten Fragen und der ungesicherten Finanzierung der Grundrente ist für den CGB und seine Berufsgewerkschaften der von Bundesarbeitsminister vorgelegte Gesetzentwurf noch nicht be-schlussfähig.
Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzen-der der CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft: „Der SPD und ihrem Bundesarbeitsminister ist offenbar mehr an einem Wahlgeschenk als an einer seriösen Lösung des Problems von Mindestrenten für Geringverdiener gelegen. Eine Grundrente um jeden Preis kommt für den CGB jedoch nicht in Betracht. Für uns gilt weiter-hin, dass durch die Einführung einer Grundrente keine neuen Ungerechtigkeiten geschaffen werden dürfen und das Leistungsprinzip auch für die Alterssicherung weiterhin Berücksichtigung finden muss. Wer 35 Jahre in Teilzeit gearbeitet hat, darf durch die Grundrente nicht besser gestellt werden als ein Altersrent-ner, der 34 Jahre vollzeitbeschäftigt war.“
Wichtig bleibt für den CGB auch der Aspekt der Bedürftigkeit. Eine geringe Rente ist nicht notwendigerweise ein Indiz für Altersarmut. Entsprechend der 3-Säulen-Doktrin von der Altersvorsorge darf bei der Alters- sicherung nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung in den Blick genommen werden. Auch unter den Beziehern von Kleinstrenten gibt es Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht nur aus ihrer gesetzlichen Rente bestreiten müssen, sondern durch Wohneigentum, Mieteinkünfte, Kapitalerträge oder ihren Partner zusätzlich abgesichert sind. Eine Grundrente nach dem Gießkannenprinzip darf es daher nicht geben. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist deshalb unverzichtbar.
Bei der Finanzierung der Grundrente ist für den CGB entscheidend, dass sie dauerhaft und vollständig aus Steuermitteln erfolgt. Eine Finanzierung aus Rücklagen der Rentenversicherung oder einer Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrags werden von uns abgelehnt. Gegebenenfalls müssen auch Alternativen zur Einführung der Grundrente erwogen werden, z.B. die Wiedereinführung der 1991 abgeschafften Rente nach Mindestentgeltpunkten.













