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CGB FÜR VERBOT VON CANNABIS-KONSUM IN BETRIEBEN UND DIENSSTELLEN SOWIE FAHRZEUGEN VON VERKEHRSBETRIEBEN

28.02.202416:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: CGB FÜR VERBOT VON CANNABIS-KONSUM IN BETRIEBEN UND DIENSSTELLEN SOWIE FAHRZEUGEN VON VERKEHRSBETRIEBEN
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(openPR) Der Bremer CGB lehnt die vom Deutschen Bundestag zum 1.April beschlossene Teil-Legalisierung von Cannabis ab. Er begrüßt die von der CSU erwogene Klage gegen die Teil-Legalisierung sowie die Absicht, die Regeln zur Legalisierung von Cannabis zumindest "extremst restriktiv anwenden".

 

Der CGB verweist darauf, dass das Gesetz Volljährigen zwar den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zugesteht, die räumliche Zulassung des Eigenkonsums jedoch durchaus eingeschränkt werden kann. Das Gesetz verbietet bereits den Konsum in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen und Sportstätten und deren Umfeld, darüber hinaus haben aber auch Unternehmen die Möglichkeit, den Cannabis-Konsum räumlich zu unterbinden.

 

Der CGB empfiehlt allen Unternehmen, den Cannabis-Konsum auf ihrem Betriebsgelände generell zu untersagen und damit ähnlich zu verfahren, wie beim Alkohol, dessen Genuss am Arbeitsplatz in vielen Unternehmen und Dienststellen längst verboten ist. Dort, wo Arbeitgeber in diesem Sinne nicht von sich aus aktiv werden, appelliert der CGB an die Betriebs- und Personalräte, auf den Abschluss entsprechender Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zu drängen.

 

Darüber hinaus fordert der CGB alle Verkehrsunternehmen auf, das Mitführen und den Verzehr von Cannabis in ihren Fahrzeugen zu verbieten. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Alkoholverbot, das in Zügen der Bahngesellschaft METRONOM bereits seit 2009 besteht.

 

Der CGB erwartet, dass dort, wo der Konsum von Cannabis verboten ist, die Einhaltung des Verbotes auch strikt kontrolliert wird. Hier hat er große Bedenken. Bestehende Verzehrverbote in Fahrzeugen der Bremer Straßenbahn AG werden schon jetzt nicht kontrolliert, geschweige denn geahndet. Ähnlich verhält es sich in Bremen aufgrund des Personalmangels bei Polizei und Ordnungsamt mit der Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich. Der CGB kann sich nicht vorstellen, dass Innensenator Mäurer zukünftig früh morgens oder spät abends Streifen in die Obern- und Sögestraße schicken wird, um die Einhaltung des Konsumverbotes von Cannabis in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr kontrollieren zu lassen. Wie die Begrenzung auf den häuslichen Besitz von drei Cannabis-Pflanzen kontrolliert werden soll, entzieht sich erst recht der Vorstellungskraft des CGB. Es steht somit zu befürchten, dass die Teil-Legalisierung von Cannabis den Konsum von Marihuana und Haschisch anheizen und nicht den Gesundheits- und Jugendschutz stärken wird, wie von der Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther behauptet.

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