(openPR) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten so-wie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt und den Gewerkschaften zur Stellungnahme übersandt. Das Seehofer-Ministerium will mit dem geplanten Gesetz für Beamtinnen und Beamte ein Verbot des Tragens von Tätowierungen (Tatoos) ermöglichen. Verwaltungsvorschriften und Runderlasse, mit denen der Bund und einige Länder bislang versucht hatten, das zulässige Ausmaß von Tätowierungen ihrer Beschäftigten zu regeln, waren teilweise von Gerichten als unzulässig verworfen worden.
Der Bremer CGB sieht in der vom BMI geplanten Neuregelung einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der öffentlich Bediensteten und lehnt daher die geplanten Änderungen zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten ab. Auch im Hinblick auf das Tragen und Zeigen von Tatoos mit nazistischen und rassistischen Symbolen sieht der CGB keine Notwendigkeit für spezielle beamtenrechtliche Regelungen, da das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen und anderen strafbewährten Symbolen und Texten generell verboten ist,
Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellv. Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Geschmack ist Ansichtssache und unterliegt dem Zeitgeist. Dies gilt auch in Bezug auf Tatoos. Derzeit sind Tatoos in Mode, insbesondere bei der jüngeren Bevölkerung. Schätzungsweise 20 bis 30 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands tragen bereits Tatoos. Inwieweit Beamtinnen und Beamten das Tragen und sichtbare Zeigen von Tatoos durch den Dienstherren untersagt werden kann, muss auch weiterhin durch Gerichte überprüft werden können. Eine gesetzliche Regelung, die dies verhindert oder erschwert, wird von uns mit Entschiedenheit abgelehnt. Wir fordern Minister Seehofer daher auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.“












