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16. ORDENTLICHER CGB-BUNDESKONGRESS

06.11.201819:21 UhrVereine & Verbände
Bild: 16. ORDENTLICHER CGB-BUNDESKONGRESS

(openPR) Am 9. und 10. November findet im Hotel Steglitz International in Berlin der 16.. ordentliche Bundeskongress des Christlichen Gewerk­schaftsbundes Deutschlands (CGB) statt. Der Kongress steht unter dem Motto „# Für Dich - CGB“. Stimmberechtigt auf dem Kongress sind 110 Delegierte als Vertreterinnen und Vertreter der rund 300.000 Mitglieder der dreizehn CGB-Mitgliedsgewerk­schaften. Die Bremer Delegation wird angeführt von Peter Rudolph, der als Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen auch dem CGB-Führungsgremium Hauptausschuss an­gehört.



Im Mittelpunkt der Delegiertentagung stehen Regularien wie Rechenschaftsberichte, Vorstandswahlen sowie die Antragsberatung.

Für das Amt des CGB-Bundesvorsitzenden kandidierte der Saarländer Adalbert Ewen. Ewen ist Vorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der größten CGB-Einzelgewerkschaft. Der amtierende Bundesvorsitzen­de und langjährige CSU-Bundestagsabgeordnete Matthäus Strebl hat nach 14-jähriger Amtszeit aus gesundheitli­chen Gründen auf eine erneute Kandidatur verzichtet.

Veränderungen wird es auch bei den drei stellvertretenden Vorsitzenden geben, von denen lediglich der Schweri­ner Henning Röders für eine Wiederwahl zur Verfügung steht. Röders kandidiert für die Berufsgewerkschaft DHV, die ihn erst vor wenigen Wochen erneut zum Bundesvorsitzenden gewählt hat. Um das Amt eines stellvertreten­den CGB-Bundesvorsitzenden bewirbt sich weiterhin Ulrich Böse, der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Post­service und Telekommunikation (CGPT).

Im Rahmen der Antragsberatung werden die Delegierten wichtige Weichenstellungen für die Tarifpolitik und Ge­werkschaftsarbeit des CGB und seiner Berufsgewerkschaften vornehmen. Ihnen liegen dazu 73 Anträge und Ent­schließungen zur Beschlussfassung vor, darunter ein Leitantrag des CGB-Bundesvorstandes zu den gewerkschaft­lichen Herausforderungen durch die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche. In dem Leitantrag wird u.a. gefordert, den Wandel zur Arbeitswelt 4.0 gesetzgeberisch und tarifvertraglich zu begleiten, u.a. durch Regelungen und Kontrollinstrumente zum Schutz vor Überforderung und Ausbeutung von Beschäftigten – einschließlich selbst­gefährdenden Verhaltens, der Adaption von Arbeitsschutzvorschriften wie Arbeitsschutzverordnungen und berufs­genossenschaftlichen Regelwerken, der Anpassung der betrieblichen Mitbestimmung, z.B. durch die Erweiterung des Betriebsbegriffes auf „virtuelle Betriebe“, die sich rein auf moderne IT-Kommunikation stützen, sowie die Erwei­terung des Arbeitszeitbegriffs auf Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer außerhalb des Betriebes mittels elektroni­scher Verbindung Aufgaben wahrnimmt oder Bereitschaftsdienste, in denen der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber mittels aktiver Kommunikationseinrichtungen erreichbar sein muss.

Aus Bremen liegen dem CGB-Bundeskongress u.a. Anträge vor, in denen die ersatzlose Abschaffung des Solidari­tätszuschlags mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019, eine dauerhafte Absicherung des aktuellen Rentenni­veaus von 48 Prozent noch in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, die Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen, die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote von 30 Prozent für die Unternehmensvorstände von börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen sowie eine An­hebung der Ausbauziele für Offshore-Windenergieanlagen gefordert wird.

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