(openPR) Auf der 37. Bundestagung der CDU-Sozialausschüsse (CDA) am vergangenen Wochenende in Ludwigshafen ist auf Vorschlag der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft der christliche Metaller und stellvertretende brandenburgische CDA-Landesvorsitzende Michael Wolter neu in den CDA-Bundesvorstand gewählt worden. Der 56-Jährige ist als Mitglied des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. seit Jahren engagierter Vertreter für die Interessen Behinderter und darüber hinaus auch in der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) aktiv. Wiedergewählt wurde weiterhin Monika Sturm aus Sachsen-Anhalt. Die christliche Gewerkschafterin erzielte bei den Beisitzerwahlen das achtbeste Ergebnis. Als Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft ist darüber hinaus auch der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) Ulrich Bösl Mitglied des CDA-Bundesvorstandes.
Bei der Antragsberatung fand die CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft mit drei Anliegen bei den Delegierten Gehör und Unterstützung. So machte sich die Bundestagung die Forderung der CGB-Gewerkschafter nach Ermöglichung der Online-Stimmabgabe bei Sozialwahlen ebenso zu eigen wie die Forderung nach Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Weiterhin erteilte die Bundestagung auf Antrag der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft der Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nach Herausnahme der Wegeunfälle aus dem Leitungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung eine deutliche Absage. Wegeunfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden, zählen entgegen der Auffassung der Arbeitgeberverbände zu Recht zu den betriebsspezifischen Risiken da sie in einem direkten Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen.
Nicht durchsetzen auf der Bundestagung konnte sich die CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft mit ihrer Forderung nach ersatzloser Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Peter Rudolph, stellvertretender Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft: „Obwohl die jüngsten Steuerschätzungen, nach denen allein für 2017 mit Steuermehreinnahmen von 7,9 Mrd. Euro gerechnet werden kann, hat sich die CDA auf ihrer Bundestagung schwer getan mit Forderungen nach finanzieller Entlastung der Arbeitnehmer. Unter Verweis auf die im Leitantrag beschlossenen Forderungen nach Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten und der Abschaffung der Kindergartengebühren wurden sowohl der Antrag auf Abschaffung des Solidarzuschlags als auch der Antrag auf Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags abgelehnt. Zustimmung fand lediglich die Forderung nach Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach Willen der CDA-Bundestagung auch ins Bundestagswahlprogramm von CDU/CSU aufgenommen werden soll.“
Beim Thema Rente hat sich die CDA nach Auffassung der CGB-Arbeitsgemeinschaft um klare Festlegungen gedrückt. Alle Anträge mit Forderungen zur Festlegung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden unter Verweis auf den Leitantrag als erledigt erklärt, wobei im Leitantrag selbst jedoch die prozentuale Festlegung auf ein bestimmtes Rentenniveau vermieden wurde und es lediglich heißt, dass eine gesetzliche Rentenniveau-Untergrenze gebraucht wird, die das heutige Rentenniveau nicht unterschreitet.