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KEINE BERECHTIGUNG FÜR WEITERE VERLÄNGERUNG DES SOLIDARZUSCHLAGS

12.05.201714:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: KEINE BERECHTIGUNG FÜR WEITERE VERLÄNGERUNG DES SOLIDARZUSCHLAGS
Peter Rudolph, stellvertretender Bundesvorsitzender
Peter Rudolph, stellvertretender Bundesvorsitzender

(openPR) Am Wochenende 20./21.Mai findet in Ludwigshafen am Rhein die 37. Bundestagung der CDU-Sozialausschüsse (CDA) statt. Auf dieser Tagung wenige Monate vor der Bundestagswahl will die Vereinigung gegenüber Mutterpartei und Öffentlichkeit deutlich machen, mit welchen Forderungen und Erwartungen sie in den Wahlkampf ziehen will.



Die CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft wird sich auf der Bundestagung für eine deutliche finanzielle Entlastung der abhängig Beschäftigten einsetzen. Sie hat dazu zur Tagung einen Antrag eingebracht, in dem die ersatzlose Abschaffung des Solidarzuschlags mit Auslaufen des Solidarpakts II gefordert wird. Plänen, den Solidarzuschlag auch nach 2019 in befristeter Form oder mit geänderter Zwecksetzzung fortzuführen wird in dem Antrag ebenso eine Absage erteilt wie Überlegungen, den Solidarzuschlag in den Einkommenssteuertarif zu integrieren.

Peter Rudolph, stellvertretender Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft: „Die jüngsten Steuerschätzungen belegen, dass für eine Fortführung des Solidarzuschlags keine finanzielle Notwendigkeit mehr geltend gemacht werden kann, so dass auch keinerlei Grund besteht, den Arbeitnehmern die lange überfällige finanzielle Entlastung zu verwehren.“

Die CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft erinnert daran, dass der Solidarzuschlag 1991 ursprünglich als ein zeitlich befristeter Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuerschuld zur Finanzierung der Haushaltsmehrbelastungen infolge des zweiten Golfkriegs eingeführt wurde. Nach Aussetzung des Solidarzuschlags in den Jahren 1993 und 1994 wurde die Verlängerung ab 1995 dann vorrangig mit den Folgekosten der deutschen Wiedervereinigung begründet. Aktuell liegt das Aufkommen aus dem Solidarzuschlag, das allein dem Bund zusteht, bei rund 14 Milliarden Euro und damit deutlich über den Transferleistungen für die neuen Bundesländern.

Als ihren Vertreter für den CDA-Bundesvorstand hat die CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft den stellvertretenden brandenburgischen CDA-Landesvorsitzenden Michael Wolter vorgeschlagen. Der 56-jährige ist als Mitglied des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. seit Jahren engagierter Vertreter für die Interessen Behinderter und darüber hinaus auch in der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) und in der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) aktiv.

Der Bundesvorsitzende der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft und Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT), Ulrich Bösl, ist bereits kraft Amtes Mitglied
des CDA-Bundesvorstandes.

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