openPR Recherche & Suche
Presseinformation

AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung

19.04.201616:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung

(openPR) AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen dem Mitarbeiter erhebliche Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. Der Verdacht einer Pflichtverletzung reicht dazu nicht automatisch aus.



GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)knüpft hohe Voraussetzungen an eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Diese kann z.B. wirksam erfolgen, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter erhebliche Pflichtverletzungen nachweisen kann. Auch der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung kann für die außerordentliche Kündigung ausreichen. Dazu müssen allerdings objektive Tatsachen die starken Verdachtsmomente begründen und das Vertrauensverhältnis so gestört sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Allerdings muss der Arbeitgeber diese Verdachtsmomente darlegen und ggf. beweisen. Die Tatsache, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter läuft und dieser sogar in Untersuchungshaft sitzt, reicht dazu nicht automatisch aus, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts München vom 3. Februar 2016 zeigt (Az.: 5 Ca 9803/14).

In dem Fall hatte der Arbeitgeberin einer Mitarbeiterin außerordentlich und fristlos gekündigt. Die Staatsanwaltschaft hat schwere Vorwürfe gegen die Frau erhoben, die auf dem Gelände ihres Arbeitgebers schließlich festgenommen wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Die außerordentliche Kündigung erfolgte wenig später. Diese Kündigung sei allerdings unwirksam, entschied das AG München. Zur Begründung führte es aus, dass die durch den Arbeitgeber vorgetragenen Umstände nicht ausreichen, um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen, wie er nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für eine außerordentliche Kündigung erforderlich sei.

Das klingt unverständlich, liegt aber daran, dass zwischen dem arbeitsgerichtlichen Verfahren und dem Strafverfahren unterschieden werden muss. Im arbeitsgerichtlichen Parteiverfahren darf das Gericht einen Sachverhalt nicht von Amts wegen ermitteln. Einer Entscheidung liegt daher nur der Sachverhalt zu Grunde, der von den Parteien vorgetragen wird. Dabei habe der Vortrag des Arbeitgebers nicht ausgereicht, um die Gründe für eine außerordentliche Kündigung festzustellen. Am Rande sei bemerkt, dass die Frau inzwischen nicht mehr dort beschäftigt ist, da ihr befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.

Der Fall zeigt, dass es für Arbeitgeber sehr schwierig sein kann, eine außerordentliche Kündigung wirksam auszusprechen. Bei Fragen rund ums Arbeitsrecht können sich Arbeitgeber an im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 900269
 94

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe VerlusteBild: Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste
Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste
Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wird mehr und mehr deutlich, was für die Gesellschafter der Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds schon seit langer Zeit traurige Gewissheit ist. Ihre Investition ist zu großen Teilen verlo…
Bild: Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden ausBild: Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus
Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus
Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Beendigung des Vertrags mit dem Unternehmen hat der Handelsvertreter in der Regel einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für Kunden, die er für das Unternehmen neu gewonnen hat. Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kündigung - Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?Bild: Kündigung - Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Kündigung - Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
… maßgeblichen Höchstbeschäftigtenzahl von fünf auf zehn Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast nach wie vor den Arbeitnehmer. Das Landesarbeitsgericht hat jedoch zu hohe Anforderungen an den erforderlichen Tatsachenvortrag der Klägerin gestellt. Deshalb musste das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht …
Kündigung einer "altgedienten" Mitarbeiterin wegen Krankheit - Arbeitsrecht
Kündigung einer "altgedienten" Mitarbeiterin wegen Krankheit - Arbeitsrecht
… das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt am Main, dass an die verhaltensbedingte Kündigung einer "altgedienten" Mitarbeiterin aufgrund von hohen Fehlzeiten wegen einer Krankheit möglicherweise hohe Anforderungen zu stellen sein sollen. Das ArbG Frankfurt am Main hat die Kündigung einer Angestellten, die 16 Jahre im Betrieb beschäftigt war und innerhalb eines …
Prämiensparen -Stadtsparkasse München kündigt tausenden Sparern
Prämiensparen -Stadtsparkasse München kündigt tausenden Sparern
… sich von diesen Verträgen zu trennen. In der Vergangenheit haben Sparkassen bereits ähnliche Sparverträge versucht zu beenden, wie z.B. die sog. Scala-Verträge.Kündigung der Sparkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen – BGH-Urteil kein Freibrief für Geldinstitute Eine Kündigung solcher Sparverträge die ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen …
BAG: Unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen
BAG: Unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen
… an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann es immer wieder zu Schwierigkeiten kommen. Denn eine Kündigung muss verschiedene Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Auch muss zwischen der außerordentlichen und ordentlichen Kündigung unterschieden werden. Bei der außerordentlichen Kündigung bietet …
Bild: Die Abfindung im Zusammenhang mit der KündigungBild: Die Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung
Die Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung
… werden Abfindungen durch einen Vergleich vereinbart und dieser ist eben Verhandlungssache. Die meisten Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Die Kündigungsschutzklage ist dann Ihr einziges Druckmittel: Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, …
Bild: Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung von ArbeitsverhältnissenBild: Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
… werden Abfindungen durch einen Vergleich vereinbart und dieser ist eben Verhandlungssache. Die meisten Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Die Kündigungsschutzklage ist dann Ihr einziges Druckmittel: Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, …
Bild: AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche KündigungBild: AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung
AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung
AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen dem Mitarbeiter erhebliche Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. Der Verdacht einer Pflichtverletzung reicht dazu nicht automatisch aus. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart …
Bild: Arbeitsrecht - Geltungsbereich des KündigungsschutzgesetzesBild: Arbeitsrecht - Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
Arbeitsrecht - Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
… maßgeblichen Höchstbeschäftigtenzahl von fünf auf zehn Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast nach wie vor den Arbeitnehmer. Das Landesarbeitsgericht hat jedoch zu hohe Anforderungen an den erforderlichen Tatsachenvortrag der Klägerin gestellt. Deshalb musste das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht …
Bild: Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser „krankfeiert“?Bild: Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser „krankfeiert“?
Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser „krankfeiert“?
… einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Hier wird dann vom Gericht die Wirksamkeit der Kündigung überprüft. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Um …
Abmahnung - was Sie jetzt tun sollten
Abmahnung - was Sie jetzt tun sollten
… kann nur bei arbeitsvertragswidrigem Verhalten seitens des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Auch wer ständig krank ist, kann dafür nicht abgemahnt werden. Welche Anforderungen sind an eine Abmahnung geknüpft? Damit eine Abmahnung wirksam wird, muss jene einige formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Vor allem muss der Arbeitnehmer …
Sie lesen gerade: AG München: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung