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Strafantrag gegen den Bürgermeister

13.11.201515:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Örtliche Eskalation in der Flüchtlingsfrage
Heikendorf
In der Gemeinde Heikendorf bei Kiel hat ein Bürger Strafantrag gegen den Bürgermeister, den Amtsdirektor und weitere Beschuldigte gestellt. In dem vierzigseitigen Antrag werden unter dem Eindruck der aktuell um 200% gestiegenen Flüchtlingsanzahl und der Annahme weiterer Ankömmlinge die Verstösse gegen die gesetzlichen Ordnung auf lokaler Ebene angezeigt. Das Asylrecht sei für sämtliche Fälle generell nicht anwendbar, die Beschuldigten würden entgegen ihrem Amtseid Beihilfe zur Einschleusung,Hochverrat und Völkermord leisten, nicht gesetzmässige Weisungen und Wünsche der Bundesregierung befolgen, somit Straftaten begünstigen und gegen die Remonstrationspflicht verstoßen. Durch Unterlassen ihrer Amtspflichten und die Unterstützung einer propagierten ‚Willkommenskultur‘ würde auch auf lokaler Ebene zur Aushebelung der Staatsordnung beigetragen. Der Verzicht auf das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Gemeinde trage zu einer Gefährdung des inneren Friedens mit bei, Gesetz und Recht würden nicht eingehalten, die Rechtsordnung ist zur Zeit in diesem Land ausgesetzt.  Herr Dreyer als Antragsteller dazu: ‚Schon der Heilige Augustinus ( 354-430 n.Chr.) hat gesagt: ‚Nimm das Recht weg - was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande ?‘…Entweder haben wir eine gesetzliche Ordnung in Deutschland, oder wir haben keine - dann gilt das jedoch für alle Bereiche und nicht nur für die, die den Regierenden selbst genehm sind. Es kann nicht sein, dass jeder Teilnehmer am Strassenverkehr wegen schon kleiner Verstösse wie z.B. Parken mit abgelaufener Parkscheibe verfolgt wird und Gelder eingetrieben werden und auf der anderen Seite Hunderttausende Illegale ohne Identitätsnachweise und entgegen allen Regeln in das Land gelassen werden, riesige Summen auf einmal zur Verfügung stehen , Kapazitäten bis an die absoluten Auslastungsgrenzen geschaffen werden und die ureigenen Aufgaben der Verwaltung vernachlässigt werden. Das Vorgehen gegen die Gemeinde und Amtsverwaltung ist ein exemplarischer Fall der ganz Deutschland betrifft. Jeder Bürgermeister, jede Stadt und Gemeinde hat die Möglichkeit nicht gesetzlichen Weisungen und Wünschen entgegenzutreten. Wer dies nicht nutzt, der macht sich nach der Gesetzeslage selbst zum Mittäter und leistet Beihilfe, was auch die sog. Ehrenamtlichen betrifft, die ohne detaillierte Angaben zu besitzen, sich einem ‚Flüchtlingspathos‘ hingeben, wo es doch in unserem Land genug Menschen gibt, die Hilfe benötigen.‘


Interessenten wird der Wortlaut des Strafantrags auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.

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