(openPR) Das Gericht hat für die Hauptverhandlung, die am Montag, dem 17.10.2004 vor dem Amtsgericht Braunschweig beginnt, den großen Sitzungssaal reserviert, in dem sich vor zwei Jahren Fußballer Stefan Effenberg wegen Beleidigung verantworten musste. Nun wird es am Montag wegen eben eines solchen Deliktes - Beleidigung eines Polizeibeamten ein Braunschweiger Rechtsanwalt sein.
Als Strafverteidiger in einer Verkehrssache hat er über einen Polizeibeamten in einem Schriftsatz geäußert, er hätte den Akteninhalt dreist gefälscht. Die Darstellung eines anderen Polizeibeamten klänge dermaßen hergeholt, dass hier die Unwahrheit auf die Stirn geschrieben stehe. Von einer "glatten Lüge" soll an anderer Stelle die Rede gewesen sein.
Die Beamten und ihr Dienstvorgesetzter stellten daraufhin Strafantrag. Dass er sich durch derartige Äußerungen strafbar gemacht haben soll, will der Rechtsanwalt jedoch nicht hinnehmen.
Ihm geht es um sehr viel mehr als um den Vorwurf der Beleidigung. In diesem Verfahren geht es um die grundsätzliche Freiheit der Strafverteidiger, etwas in aller Deutlichkeit sagen zu können. Verteidigt wird der Angeklagte durch drei Fachanwälte für Strafrecht aus Koblenz, Berlin und Braunschweig.
In dem mehrtägigen Prozess wird es also um die Frage gehen, ob sich ein Strafverteidiger zur Wahrung der Interessen seines Mandanten in solcher Form äußern darf, oder ob dies als Straftat zu werten ist.
Zahlreiche Strafverteidiger aus anderen Städten hätten für den Termin ihren Besuch angekündigt, teilt das Amtsgericht mit.






