(openPR) Am heutigen Tag wurde der erste Verhandlungstag in einem Strafprozess gegen einen Braunschweiger Strafverteidiger durchgeführt. Die drei Verteidiger des Rechtsanwalts, Rechtsanwältin Kerstin Rueber aus Koblenz, Rechtsanwalt Carsten Hönig aus Berlin und Rechtsanwalt Bernd Eickelberg aus Braunschweig, verlasen zunächst mehrere Anträge.
Sodann wurde die Beweisaufnahme durchgeführt, in der u.a. die angeblich beleidigten Polizisten vernommen wurden. Da gab es dann schon erste Widersprüche in der Darstellung, in Detailfragen wurden abweichende Antworten gegeben.
Ein Polizeibeamter behauptete, einen ehemals Beschuldigten, der erkennbar stark betrunken war, nicht belehrt zu haben, weil der einfach "losgeredet" habe und er ihn aus Höflichkeitsgründen nicht unterbrechen wollte. Dieser Polizeibeamte wurde dann von der Richterin auch eindringlich auf seine Wahrheitspflicht hingewiesen.
Dieser Polizeibeamte behauptete dann auch, dass der ehemals Beschuldigte in seinem Streifenwagen mitgenommen wurde, während die drei anderen Polizeizeugen das Gegenteil bekundet haben.
Ob der angeklagte Rechtsanwalt die Polizisten der Lüge bezichtigen durfte, wird sich am Mittwoch, dem 19.10.2005 zeigen, an diesem Tag wird das Urteil erwartet.
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