(openPR) Beschuldigte und Angeklagte haben in Deutschland einen schweren Stand. Sie werden noch vor dem Urteil vorverurteilt.
Düsseldorf – 3. Januar 2006. Deutschlands Strafverteidiger haben ein vernichtendes Urteil über die Objektivität der Richter gefällt. Nach einer bundesweiten repräsentativen Umfrage von Wilmes Kommunikation (Agentur für Public Relations) sind 72,1 Prozent der befragten Strafverteidiger der Meinung, dass Berufsrichter sich bei ihrer Urteilsfindung von den Medien beeinflussen lassen.
Noch schlechter fällt das Ergebnis für die Staatsanwaltschaften aus: 83,9 Prozent der befragten Strafverteidiger sind der Meinung, dass der öffentliche Druck dazu führen kann, dass die Staatsanwaltschaft statt eines Strafbefehls Anklage erhebt und dem Beschuldigten nur deshalb der Prozess gemacht wird.
Sobald ein Ermittlungsverfahren öffentlich bekannt wird, beginnt für den Beschuldigten die Vorverurteilung. Dieser Meinung sind 85,6 Prozent der befragten Strafverteidiger.
Wilmes Kommunikation hat 427 Fachanwälte für Strafrecht befragt. Es handelt sich hierbei um alle Mitglieder des Verbandes „Deutsche Strafverteidiger e.V.“ und Anwälte, die nicht Mitglied dieses Verbandes sind, aber in Deutschland zu den sogenannten „Promianwälten“ zählen. 114 Anwälte haben sich an dieser repräsentativen Umfrage beteiligt. Das sind 26,7 Prozent.










