(openPR) Wie bereits berichtet, wurde heute vor dem Amtsgericht Braunschweig der Strafprozess gegen einen Rechtsanwalt fortgesetzt, der Polizeibeamte der Lüge und Akteninhaltsfälschung bezichtigt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft hat die Verhängung einer Geldstrafe beantragt, die drei Verteidiger, Kerstin Rueber aus Koblenz, Carsten Hoenig aus Berlin und Bernd Eickelberg aus Braunschweig beantragten Freispruch, weil sie meinten, dass es einem Strafverteidiger gestattet sein muss, auch mit deutlichen Worten auf Unregelmäßigkeiten zu reagieren.
Das Gericht sah von einer Bestrafung ab und hat die Verhängung einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen vorbehalten. Das Gericht begründete diese Verwarnung u.a. damit, dass einem Verteidiger zwar viel gestattet sei, dass hier aber die zulässige Grenze überschritten worden sei.
Es steht noch nicht fest, ob dieses Urteil in Rechtskarft erwachsen wird.




