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Ablehnung einer gar nicht eingelegten sofortigen Beschwerde

29.06.201215:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am 29.06.2012 teilte Landgericht Essen mit, dass die sofortige Beschwerde des Verf. v. 23.05.2012 kostenpflichtig zurückgewiesen wurde. Bereits bemerkenswert: Der Verf. hatte am 23.05.2012 weder eine sofortige Beschwerde eingelegt noch an das Landgericht Essen geschrieben. Bereits ungeachtet aller sonstigen Aspekte sind damit die Essener Richter Jörg Schmitt, Katharina Linka und Anonyma Becker schuldig der sehr schweren Rechtsbeugung. Im einzelnen:


Der Verf. hatte am 23.05.2012 an die Staatsanwaltschaften Münster und Essen sowie an Amtsgericht Dorsten ein Fax geschickt mit der Überschrift: "Strafanzeige mit Strafantrag gegen Irena Bartoszek-Schlüter". Darin heißt es: "In der Sache Irena Bartoszek-Schlüter wird der Bescheid, zugestellt am 10.05.2012, als unbegründet verworfen. Gegen Irena Bartoszek-Schlüter wird hiermit Strafanzeige mit Strafantrag gestellt, s. Pressemeldung." Dem Fax angefügt ist der Text des Verf. v. 23.05.2012: "Rechtsbeugung und Unvernunft der Justiz. Pressemeldung: Zum abgelehnten Befangenheitstrag seitens Amtsgericht Dorsten". Im gesamten Schreiben kommt weder "sofort" noch "Beschwerde" vor. Ganz im Gegenteil: Der Verf. selbst hat den Bescheid als unbegründet verworfen, d.h. er selbst spricht ihm jede Rechtskraft ab. Es liegt einzig und allein eine Strafanzeige mit Strafantrag vor. Diese wurde hingegen nicht bearbeitet. Hier die vollständige Begründung für diese Umbiegung einer Strafanzeige in eine sofortige Beschwerde: "Das Schreiben vom 23.05.2012 ist als sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 10.05.2012 auszulegen." Ja, das ist die komplette Begründung: Nichts, rein gar Nichts! Aber wenn die Justiz sofortige Beschwerden verwirft, die gar nicht eingelegt wurden, dann wird sie wohl auch von ihren Opfern verlangen, dass Argumente widerlegt werden, die gar nicht vorgebracht wurden. Hier als Zeichen des guten Willens eine Entgegnung zu einer imaginären Argumentation: »Der Verf. hat von Rechtswissenschaften gar keine Ahnung, und speziell kennt er das Rechtsmittel "sofortige Beschwerde" gar nicht.« Dazu: 1) Der Verf. hat immerhin ein sog. "Diplom" mit dem Prädikat "sehr gut", wozu eine Abschlussprüfung im sog. "Kirchenrecht" gehört, die der Verf. mit der makellosen Bestnote bestanden hat. 2) Der Verf. hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Schreiben an zahlreiche Justizstellen gefaxt und im Internet veröffentlicht mit der Überschrift "sofortige Beschwerde". 3) Nimmt man an, dass der Verf. ein Rechtsmittel gar nicht kennt, ist es nur umso verwerflicher, ihm anzudichten, er hätte es trotzdem eingelegt, und erst recht, ihm dafür dann Kosten aufzubürden; dagegen wirken Abofallen im Internet wie Kinderspielchen, und hier sind die Täter Richter!
Die Lösung dieser Beschwerde-Lüge liegt im Justizsystem BRD begründet: Richter sind gem. unanfechtbarem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10 - in keiner Weise an die Sach- und Rechtslage gebunden. Richter brauchen sich also nicht nur gar nicht mit dem Fall überhaupt zu beschäftigen. Es ist gem. BVerfG obendrein auch völlig unerheblich, ob das Urteil überhaupt in irgendeiner Beziehung zur Realität steht. So hatte das BVerfG über eine Psychotherapie geurteilt, die es nie gab und die auch nie zur Debatte stand. Aber vollkommen egal - das Urteil ist unanfechtbar. So also auch hier: Der Verf. legt gar keine sofortige Beschwerde ein. Aber vollkommen egal - die Beschwerde wird als "unzulässig verworfen", und der Verf. muss dafür die Kosten tragen. Die eigentliche Strafanzeige fällt dann mal gleich unter den Tisch.
Aber was ist denn überhaupt der Inhalt der Strafanzeige, d.h. in welcher Sache hat der Verf. wegen eines abgelehnten Befangenheitsantrags Strafanzeige erstattet? Ganz einfach: Der Verf. wird wegen seines Bekenntnis des katholischen Glaubens seit über sechzehn Jahren, die er bereits römisch-katholischer Priester ist, wie ein Verbrecher behandelt, strafbar gem. VStGB §6. Fast jede Woche landen - oft mehrere - Justizschreiben im Briefkasten des Verf. wie "Vorladung zur Vernehmung", "Strafbefehl", "Ladung zur Hauptverhandlung", "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss", "Ladung zum Haftantritt" usw. usf. Der Verf. versucht zwar, trotz der gigantischen Masse der gegen ihn gerichteten absurdesten Lügen, wenigstens einige Grundzüge dieser ganzen Verfahren aufzuzeigen. Aber eigentlich müsste es jedem denkenden Menschen schon sofort von selbst absolut klar sein, dass kein Staat das Recht hat, einem Bürger das Bekenntnis des katholischen Glaubens zu verbieten. Objektiv tut der Verf. nichts Verbotenes, ganz im Gegenteil: Er erfüllt nur seine Pflicht, die allgemein mit dem Christsein und speziell mit dem Priestersein gegeben ist. Um den Verf. trotzdem als Verbrecher zu verleumden und behandeln zu können, bedient sich die BRD eben unzähliger Lügen. Die BRD beschuldigt den Verf., Mitglied der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) zu sein (aus der er schon vor seiner Priesterweihe ausgetreten ist). Die BRD beschuldigt den Verf., sich als Priester der V2-Gruppe auszugeben (was er niemals getan hat, ganz im Gegenteil: In seinen weit über tausend Publikationen richtet er sich immer wieder ausdrücklich gegen die V2-Gruppe). Die BRD beschuldigt den Verf., Irrlehrer zu sein (wohlgemerkt ohne dass ihm jemals irgendeine Irrlehre nachgewiesen wurde). Man kommt hier wirklich kaum nach. Der Verf. steht als einzelner einer Masse von Justizleuten gegenüber.
Diese absurde Lüge von der "sofortigen Beschwerde" ist also nur ein weiterer Mosaikstein des Kampfes der BRD gegen den katholischen Glauben. Indem die Justiz immer nur zu immer absurderen Lügen greift, um den Verf. in die Knie zu zwingen, bestätigt sie die Richtigkeit und Notwendigkeit seines Wirkens. Wenn ein Staat gegen die Kirche vorgeht und obendrein dabei ausschließlich nur schlimmste Lügen und Zwangsmaßnahmen als "Legitimation" vorbringt, kann und darf kein Mensch dies gutheißen.
Cf. Papst Leo XIII., Annum ingressi sumus, 19.03.1902: »Der Hort für Wahrheit und Gerechtigkeit, die heilige Kirche Christi, mußte zu allen Zeiten Anfeindungen und Verfolgungen erdulden. Schon durch den Zweck, zu dem sie gestiftet, und infolge der Aufgabe, welche sie von ihrem Stifter erhalten hatte, nämlich in der Welt das Reich Gottes fest zu gründen und zu verbreiten und die Herzen der Menschen von der Liebe zu den vergänglichen Dingen zu den ewigen zu erheben, stieß sie notwendig mit der verdorbenen und gesunkenen menschlichen Natur zusammen. Sie sah, wie alle Leidenschaften sich ihr heftig und feindselig entgegenstellten, weil sie nicht unterließ, zu deren Bekämpfung aufzufordern. Dies wird auch keinen Christen wundernehmen, da diese Verfolgungen von unserem Herrn und Meister uns zur Warnung vorausgesagt worden sind und Wir wissen, daß sie fortdauern werden, solange die Welt steht. Was sagte er denn zu seinen Jüngern, als er sie aussandte, seine Lehre allen Völkern zu verkünden: Sie werden euch verfolgen, von allen werdet ihr gehaßt und gering geschätzt werden um meines Namens willen, vor Könige und Statthalter wird man euch stellen, ihr werdet vor die Gerichte gezogen und zu den höchsten Strafen verurteilt werden, sie werden euch Schlimmes antun, ja euch töten. Und um sie für diese Heimsuchungen zu stärken, wies er auf sein eigenes Beispiel hin: "Wenn euch die Welt haßt, so wisset, daß sie mich vor Euch gehaßt hat." (Joh. 15,18) Das ist der uns hienieden versprochene Lohn.«
Wegen der bewiesenen Rechtsbeugung im Verbund mit der Mitwirkung am Verstoß gegen VStGB §6 wird hiermit Strafanzeige mit Strafantrag gegen Jörg Schmitt, Katharina Linka und Anonyma Becker von Landgericht Essen erstattet. Ferner wird die ordentliche und zügige Bearbeitung der Strafanzeige mit Strafantrag gegen Irena Bartoszek-Schlüter angemahnt.

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