(openPR) Anleger warten auf Auszahlung! Unbekannt verzogen! Fristlose Kündigung von Daueraufträgen prüfen! BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth stellt Strafantrag!
Zur Zeit haben sich diverse Anleger beim BSZ e.V. gemeldet, die davon berichten, dass Ihre Verträge bei der Klink Wohnbau, der Immobilienbeteiligungs-GbR 99/14, aber auch an der Immobilienbeteiligungs Gbr 98/13, jeweils vertreten durch Dietmar Klink, Hindenburgstraße 4, 71638 Hindenburg, die abgelaufen waren, bis heute nicht abgerechnet und ausgezahlt wurden.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, erwirkte mit Datum vom 23.01.2008 vor dem Amtsgericht Berlin Spandau auch ein Teil-Versäumnisurteil gegen Klink Wohnbau für eine rechtsschutzversicherte Mandantin, in dem Klink Wohnbau dazu verurteilt wurde, der dortigen Anlegerin in einem ersten Schritt die Höhe des ihr zustehenden Auseinandersetzungsguthabens mitzuteilen.
Hiergegen wurde von Klink Wohnbau mit Datum vom 05.03.2008 Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass die Schriftsätze nicht zugestellt worden seien. Dieser Einspruch von Klink Wohnbau wurde schließlich mit Urteil vom 13.06.2008 vom Amtsgericht Spandau als unzulässig verworfen (Az: 7 C 423/07). Der anschließend von den BSZ e.V.-Anwälten gestellte Gerichtsvollzieherauftrag kam schließlich mit der Bemerkung zurück, dass die Schuldnerin, also Klink Wohnbau, unter der angegebenen Anschrift nicht mehr wohnhaft, sondern unbekannt verzogen sei.
Da das ausweichende Verhalten von Klink Wohnbau leider ein Indiz dafür sein könnte, dass es um die in dem Immobilienfonds angelegten Gelder nicht zum Besten stehen könnte, wurde von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth inzwischen Strafantrag gegen den Vertretungsberechtigten Dietmar Klink gestellt, und zwar aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten, es bleibt abzuwarten, was die Staatsanwaltschaft herausfinden wird.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte möchten Anlegern von Klink Wohnbau-Beteiligungen auch ausdrücklich raten, eine Kündigung von bestehenden Daueraufträgen zu prüfen. Voraussichtlich zahlen noch etliche Anleger im Rahmen von monatlichen Sparplänen in Form von Daueraufträgen an Klink Wohnbau Geld ein, in einem Schreiben vom 17.07.2008 z.B. teilte Klink Wohnbau einem Anleger mit, vom derzeitigen Lastschrifteinzugsverfahren auf die Bezahlung per Dauerauftrag umzusteigen und forderte den Anleger auf, einen Dauerauftrag einzurichten. "Unter Umständen kommt hierbei, was natürlich noch im Einzelfall geprüft werden muss, eine fristlose Kündigung des Beteiligungsvertrages in Betracht, um die Einzahlung weiterer Beträge zu verhindern" so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Klink Wohnbau" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

























