(openPR) BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth schickt Gerichtsvollzieher los!
Weitere merkwürdige Adressenänderung! Anleger machen ihrem Ärger Luft!
Gegen die Klink Wohnbau AG mit Sitz in Stuttgart wurde vom Amtsgericht Berlin Spandau mit Datum vom 23.01.2008 ein Versäumnisurteil erlassen (Az.: 7 C 423/07), da Klink Wohnbau sich gegen die Klage nicht verteidigte. Geklagt hatte eine Anlegerin auf Ausbezahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens, das ihr zusteht, von Klink Wohnbau wurde der Anlegerin denn auch im Jahr 2004 mitgeteilt, dass ihr das Auseinandersetzungsguthaben ausbezahlt werden würde. Trotz mehrerer Mahnungen erfolgte bis Ende 2007 durch Klink Wohnbau keine Reaktion mehr, geschweige denn eine Mitteilung über die Höhe oder Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.
Aus diesem Grunde wurde von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Dres. Rohde & Späth, eine Klage auf Mitteilung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens eingereicht, da Klink Wohnbau sich nicht verteidigte, erließ das Amtsgericht Berlin Spandau gegen Klink Wohnbau das obige Versäumnisurteil. Nach Eintritt der Rechtskraft wurde von Rechtsanwalt Dr. Späth nun gegen Klink Wohnbau die Vollstreckung eingeleitet, um der Anlegerin doch noch zur Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens zu verhelfen.
Merkwürdig: Klink Wohnbau war vor einigen Jahren in die Rosenstraße 5 in 71640 Ludwigsburg umgezogen, inzwischen erfolgte jedoch, wie vom Amtsgericht Spandau mitgeteilt wurde, eine weitere Verlegung des Firmensitzes in die Hindenburgstraße 4, 71638 Ludwigsburg. Dies soll die aktuelle Firmensitzadresse sein.
Mehrere Anleger berichten dem BSZ® e.V. dabei, dass diese Adressenänderungen ihnen durch Klink Wohnbau nicht mitgeteilt worden seien, auch die letzte Firmensitz-Änderung von der Rosenstraße 5 in die Hindenburgstraße 4 erfolgte derart abrupt, dass hier durchaus Zweifel an der Seriosität des Vorgehens angebracht sind. Auch in Internetforen berichten Anleger davon, dass sie seit längerer Zeit vergeblich versuchen, mit Klink Wohnbau Kontakt aufzunehmen, was ihnen weder telefonisch, noch schriftlich oder per E-Mail gelungen sei. „Bei einer derart merkwürdigen Geschäftspolitik ist es nicht verwunderlich, dass beteiligte Anleger auf die Idee kommen, dass sie von Klink Wohnbau hingehalten werden sollen“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Klink Wohnbau" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.02.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt