(openPR) Anleger der am 01.07.2008 abgelaufenen Verträge warten vergeblich auf Abrechnung und Auszahlung! Einspruch von Klink Wohnbau verworfen. BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth führt Vollstreckung fort!
Zur Zeit haben sich einige Anleger beim BSZ® e.V. gemeldet, die davon berichten, dass Ihre Verträge bei der Klink Wohnbau, der Immobilienbeteiligungs-GbR 99/14, vertreten durch Dietmar Klink, Hindenburgstraße 4, 71638 Hindenburg, die am 01.07.2008 abgelaufen waren, bis heute nicht abgerechnet und ausgezahlt wurden. Ein Anleger berichtete dem BSZ® e.V. davon, dass der Vertretungsberechtigte Dietmar Klink mit Einschreiben/Rückschein aufgefordert wurde, die Verträge abzurechnen und auszubezahlen, das Einschreiben sei auch von Herrn Klink quittiert worden. Der Anleger berichtet davon, dass er mit Dietmar Klink am 09.04.2008 telefoniert habe und dieser einen Rückruf für den 11.04.2008 zugesagt habe, was aber nicht geschehen sei.
Dass dies kein Einzelfall ist, bestätigen einige weitere Anleger, die dem BSZ® e.V. davon berichten, dass es ihnen nicht möglich gewesen sei, mit Klink Wohnbau Kontakt aufzunehmen. In der Tat ist Klink Wohnbau in den letzten Jahren mehrfach umgezogen, ohne, wie einige Anleger dem BSZ® e.V. berichten, den Anlegern die neue Adresse mitzuteilen.
BSZ€ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, der bereits seit ca. 1 Jahr mit dem Fallkomplex betraut ist, erwirkte mit Datum vom 23.01.2008 vor dem Amtsgericht Berlin Spandau auch ein Teil-Versäumnisurteil gegen Klink Wohnbau, in dem Klink Wohnbau dazu verurteilt wurde, der dortigen Anlegerin in einem ersten Schritt die Höhe des ihr zustehenden Auseinandersetzungsguthabens mitzuteilen. Hiergegen wurde von Klink Wohnbau mit Datum vom 05.03.2008 Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass die Schriftsätze nicht zugestellt worden seien.
Klink Wohnbau, die während des Verfahrens erneut von der Rosenstraße 5 in 71640 Ludwigsburg in die Hindenburgstraße 4, 71638 Ludwigsburg umgezogen waren, berief sich darauf, dass in der Hindenburgstraße 4, 71638 Ludwigsburg, bei der es sich –bis vor kurzem jedenfalls- um die aktuelle Adresse von Klink Wohnbau handelte, zwei Briefkästen vorhanden seien. Der Prozessbevollmächtigte von Klink Wohnbau präsentierte dazu auch zwei Fotos der Briefkästen, wobei auf dem ersten „Maxpart Racing Kaehny + Klink GbR“ angegeben war, und auf dem anderen „Dietmar Klink.“
Nach mehreren Schriftsätzen zwischen dem Prozessbevollmächtigten von Klink Wohnbau und BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth legte der Prozessbevollmächtigte von Klink schließlich mit Datum vom 13.05.2008 das Mandat nieder, der Einspruch von Klink Wohnbau wurde schließlich mit Urteil vom 13.06.2008 auch vom Amtsgericht Spandau als unzulässig verworfen (Az: 7 C 423/07). Eine Nachfrage beim Kundenservice der Deutschen Post am 23.06.2008 ergab denn auch schließlich, dass die Schriftstücke, d.h., die Klage vom 13.12.2008 und das Versäumnisurteil 7 C 423/07, die laut Klink Wohnbau, wie mit eidesstattlicher Versicherung von Dietmar Klink vom 28.03.2008 behauptet, nicht unter der Geschäftsadresse zugestellt wurden, in den zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten des Herrn Dietmar Klink eingelegt wurden.
„Leider ist das Geschäftsgebaren von Klink Wohnbau derart merkwürdig, dass es meiner Meinung nach zumindestens nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Fall der bewussten Zugangsvereitelung vorliegt,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher Rückzahlungsansprüche von Anlegern gegen Klink Wohnbau, da Klink Wohnbau teilweise mit der Auszahlung in Verzug ist, müsste die Firma eigentlich in diesen Fällen auch die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
„Da das ausweichende Verhalten von Klink Wohnbau leider ein Indiz dafür sein könnte, dass es um die in dem Immobilienfonds angelegten Gelder nicht zum Besten stehen könnte, prüfen wir aber auch ausdrücklich mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen persönlich, so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Klink Wohnbau" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

























