(openPR) Klink Wohnbau stimmt Vertragsauflösung zu. Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen des Verdachts des Anlagebetrugs!
Klink Wohnbau, die, wie mehrere Anleger dem BSZ® e.V. berichteten, längere Zeit nicht erreichbar waren und teilweise Anlegern ihren Anlagebetrag nicht ausbezahlt haben, hat am 22.07.2008 der Vertragsauflösung der Anlegerin, für die BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth am 23.01.2008 vor dem Amtsgericht Berlin Spandau unter dem Aktenzeichen 7 C 423/07 ein Verssäumnisurteil erwirkt hatte auf Auskunft über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens, das der Anlegerin zusteht, zugestimmt und mitgeteilt, dass das von Klink Wohnbau errechnete Auseinandersetzungsguthaben, das der Anlegerin zustehen würde, ausbezahlt werden würde und auch die der Anlegerin entstandenen Kosten und Auslagen in der Angelegenheit umgehend beglichen werden würden.
Das Positive daran ist, dass der Druck, der auf Klink Wohnbau ausgeübt wurde, nun doch zumindest zu einer ersten Reaktion geführt hat und sich vielleicht doch die in diversen Internetforen geäußerten Befürchtungen, dass die Verantwortlichen von Klink Wohnbau sich vielleicht „abgesetzt“ haben könnten, nicht bewahrheiten könnten.
Auch Anleger berichten davon, dass sie vor kurzem noch mit dem Geschäftsführer Dietmar Klink telefoniert hätten, ein Anleger wollte ihn sogar vor einiger Zeit noch persönlich in den Geschäftsräumen angetroffen haben.
Das Negative daran ist, dass unter der von Klink auf dem Geschäftsbrief angegebenen Telefonnummer: 07141/643 16 44 und unter der Fax-Nummer: 07141/242 14 37, trotz zahlreicher Versuche, niemand für die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte erreichbar war. Negativ ist auch, dass laut BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth in dem von ihm betreuten Fall „durchaus noch Aufklärungsbedarf darüber besteht, wie sich das Auseinandersetzungsguthaben der Anlegerin zusammen setzen soll, dies haben wir Klink Wohnbau auch mitgeteilt und um Aufklärung gebeten.“
Wie bekannt wurde, hat vor einiger Zeit auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart unter dem Aktenzeichen 163 Js 50973/07 Ermittlungen gegen Klink Wohnbau wegen des Verdachts des Anlagebetrugs aufgenommen (wobei jedoch hierzu keine Vorverurteilung erfolgen soll), die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte haben die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte bereits angefordert, um weitere Informationen für die betroffenen Anleger zu gewinnen.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Klink Wohnbau" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.













