(openPR) Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dres. Rohde & Späth erwirken Versäumnisurteil. Immobilienbeteiligungs-GbR Stuttgart 99/14 verteidigt sich nicht gegen Klage, Amtsgericht Berlin Spandau spricht Versäumnisurteil aus.
In einem aktuellen Verfahren, dass von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth geführt wurde, wurde Klink Wohnbau dazu verurteilt, der Klägerin das ihr zustehende Auseinandersetzungsguthaben auszubezahlen. Eine Verteidigung durch Klink Wohnbau erfolgte nicht, so dass das AG Spandau in der Angelegenheit ein Versäumnisurteil aussprach (Az: 7 C 423/07).
Die Klägerin hatte sich im Jahr 2002 an der Immobilienbeteiligungs-GbR Stuttgart 99/14 beteiligt, und dann im Jahr 2004 ihre Beteiligung gekündigt, woraufhin ihr von Klink Wohnbau mitgeteilt wurde, dass man das Auseinandersetzungsguthaben auszahlen werde. Dies erfolgte jedoch nicht, auch nach mehreren Nachfragen in den Jahren 2005 -2007 durch die Verbraucherschutzzentralen reagierte Klink Wohnbau nicht.
Da eventuell Ende 2007 Verjährung gedroht hätte, wurde Klink von RA Dr. Späth nochmals zur Auszahlung aufgefordert (unter anderem mit der Begründung mangelhafter Haustürwiderrufsbelehrung), und, da keine Reaktion erfolgte, schließlich zur Rückzahlung aufgefordert, nachdem auch dies nicht fruchtete, wurde schließlich Klage vor dem zuständigen AG Berlin Spandau eingereicht (§ 29 C ZPO). Nachdem schließlich keine Verteidigungsbereitschaft erfolgte, erging das Versäumnisurteil, in dem Klink zur Rückzahlung aufgefordert wurde.
„Es ist erstaunlich, dass überhaupt keine Verteidigungsbereitschaft von Klink signalisiert wurde, denn die Firma gibt es noch, sie ist noch tätig, auch unser per Einschreiben mit Rückschein im November 2007 versandtes Schreiben wurde entgegen genommen“. Es ist daher einfach zu befürchten, dass Klink durchaus recht nachlässig ist. Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden daher demnächst den Gerichtsvollzieher losschicken, um die Vollstreckung einzuleiten. „Da Klink nicht insolvent sein dürfte, entstehen hierbei leider erhebliche Mehrkosten, die hätten vermieden werden können“,so Späth.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Klink Wohnbau“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt













