(openPR) Klink Wohnbau nicht mehr erreichbar! Wurden Anleger-Gelder nicht angelegt oder veruntreut? BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten zum Strafantrag. BSZ e.V. startet vereinseigene Recherchen!
Anleger bei Klink Wohnbau haben derzeit nichts zu lachen: Inzwischen haben sich beim BSZ e.V. zahlreiche Betroffene gemeldet, die davon berichten, dass ihnen fällige Anlegergelder von Klink Wohnbau nicht ausbezahlt worden seien.
Schlimmer noch: Klink Wohnbau ist unter der angegebenen Geschäftsadresse in der Hindenburgstraße 4 in Ludwigsburg überhaupt nicht mehr erreichbar, ein Gerichtsvollzieherauftrag, der von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, eingeleitet wurde, kam vor einigen Wochen mit der Bemerkung zurück, dass Klink Wohnbau unbekannt verzogen sei, auch zahlreiche Betroffene bestätigen, dass eine Kontaktaufnahme mit Klink Wohnbau nicht mehr möglich ist.
Eine inzwischen vom BSZ e.V. bei dem Gewerberegister eingeholte Auskunft ergab, dass Klink Wohnbau, entgegen gesetzlicher Verpflichtungen, nicht im Gewerberegister eingetragen ist bzw. war und auch keine neue Adresse angegeben hat. Im Jahr 2008 ist Klink Wohnbau mehrfach umgezogen, es halten sich Gerüchte, dass von Klink Wohnbau mehrere Briefkästen in diversen Ortschaften unterhalten wurden, um eine Zustellung zu verzögern bzw. zu vereiteln.
Auch der vertretungsberechtigte Dietmar Klink ist unbekannt verzogen!
"Es drängt sich aufgrund dieses Verhaltens leider der konkrete Verdacht auf, dass die Gelder der Anleger zweckwidrig verwendet worden sein könnten," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth.
Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart unter dem Az. 163 Js 50973/07 gegen Dietmar Klink und andere Personen, die Ermittlungen dauern noch an (wobei vom BSZ e.V. darauf hingewiesen wird, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt). Um die Ermittlungen zu forcieren, raten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Betroffenen, die auf die Rückzahlung fälliger Gelder warten, auch ausdrücklich zum Strafantrag. "Die Staatsanwaltschaft, die bereits seit über 1 Jahr in der Angelegenheit ermittelt, muss sehen, dass der Kreis der Geschädigten sehr groß ist," so Dr. Späth.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden sich auch um eine Akteneinsicht bemühen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, bisher ist eine Akteneinsicht aber noch nicht möglich. Unbedingt prüfen lassen sollten geschädigte Anleger nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch eine fristlose Kündigung der Beteiligung bei Klink Wohnbau, es ist leider zu befürchten, dass noch zahlreiche weitere Anleger, die sich bei Klink Wohnbau in Form von Sparplänen beteiligt haben, weiterhin in monatlichen Raten Gelder an Klink Wohnbau überweisen, ohne überhaupt Gewissheit darüber zu haben, wo und ob überhaupt die Gelder ordnungsgemäß angelegt werden.
Zahlreiche Anleger berichten auch davon, dass im Jahr 2008 von Klink Wohnbau vom ursprünglichen Lastschrifteinzugsverfahren auf die monatliche Bezahlung per Dauerauftrag umgestellt wurde, und merkwürdigerweise von Klink aber eigenmächtig wieder umgestellt worden sein soll, teilweise sogar zusätzlich zum Dauerauftragsverfahren.
Ist es also auszuschließen, dass sich die Verantwortlichen bei Klink Wohnbau unter Umständen mitsamt den Anlegergeldern abgesetzt haben? "Unsere Überlegungen bzw. Vermutungen gehen noch in eine andere Richtung, was für die Anleger wenige schlimm, aber ebenfalls brisant sein könnte," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.
Da die Situation für die Betroffenen sehr unbefriedigend ist, ist der BSZ e.V. inzwischen auch dazu übergegangen, vereinseigene Recherchen anzustellen, um zu ermitteln, ob nicht doch noch Gelder ausfindig gemacht werden können, einer ersten Spur, die nach Asien führt, wird vom BSZ e.V. gerade nachgegangen. "Wir sind optimistisch, hier demnächst neue Erkenntnisse zu gewinnen, die für die Anleger sehr hilfreich sein könnten," so Dr. Späth.
Inzwischen erkennen auch immer mehr Anleger in Klink Wohnbau-Fonds, dass in diesem mysteriösen Fall ein gemeinsames Vorgehen Sinn macht und kostengünstig und hilfreich ist.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Klink Wohnbau" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.













