(openPR) Geschädigte formieren sich im BSZ e.V.! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte stellen Arrestantrag gegen Verantwortlichen! Ist die neue Büroservice-Adresse eine weitere Nebelkerze? Wurden Anleger-Gelder nicht angelegt oder veruntreut? BSZ e.V. weitet vereinseigene Recherchen aus!
Anleger bei Klink Wohnbau haben derzeit nichts zu lachen: Inzwischen haben sich beim BSZ e.V. zahlreiche Betroffene gemeldet, die davon berichten, dass ihnen seit langem fällige Anlegergelder von Klink Wohnbau nicht ausbezahlt worden seien. Klink Wohnbau war lange für geschädigte Anleger überhaupt nicht mehr erreichbar.
Am 01.04.2009 erreichte den BSZ e.V. dann eine E-Mail, in der (von wem auch immer) mitgeteilt wurde, dass Klink Wohnbau unter einer angeblichen neuen Geschäftsadresse in der Königstraße 26 in 70173 Stuttgart tätig sein soll. Und in der Tat öffnet sich unter der Homepage www.klink-wohnbau.de eine Website einer „Klink Wohnbau Anlage GbR“ (die beeindruckende Hintergrundmusik könnte übrigens durchaus aus einem Agententhriller sein), unter der –angeblich- neuen Telefonnummer 0711/18567450 meldete sich auch eine Stimme mit „Klink Wohnbau“, unter Geschäftsführung ist ausdrücklich „Dietmar Klink“ angegeben.
Eine eiligst am 03.04.2009 von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, durchgeführte Vor-Ort-Recherche in Stuttgart ergab dann folgendes: „Bei der angeblich neuen Adresse in der Königstraße 26 in Stuttgart handelt es sich offenbar um einen Büroservice, den mehrere Firmen vor Ort nutzen. Ein Firmenschild mit dem Namen „Klink Wohnbau“ war jedoch, obwohl viele Firmen mit ihrem Firmenschild am Empfang vertreten sind, nicht zu entdecken, der schließlich erscheinende Pförtner gab mir gegenüber an, dass eine Firma „Klink Wohnbau“ ihm nicht bekannt sei,“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth.
Vor einigen Wochen erreichte die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dann ein Schreiben, wobei von Klink Wohnbau mitgeteilt wurde, dass eine Anwaltskanzlei aus dem süddeutschen Raum mit den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Kontakt aufnehmen würde, um weitere Einzelheiten zu besprechen. „Die von Klink Wohnbau angekündigte Kontaktaufnahme erfolgte jedoch nicht,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth. „Da unsere Geduld nun erschöpft ist, haben wir bei dem zuständigen Gericht inzwischen auch einen Arrestantrag gegen den Verantwortlichen Dietmar Klink beantragt,“ so Dr. Späth.
Zur Erinnerung: Klink Wohnbau war unter der ursprünglich, also noch letztes Jahr, angegebenen Geschäftsadresse in der Hindenburgstraße 4 in Ludwigsburg überhaupt nicht mehr erreichbar, ein Gerichtsvollzieherauftrag, der von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, eingeleitet wurde, kam Ende letzten Jahres mit der Bemerkung zurück, dass Klink Wohnbau unbekannt verzogen sei. Eine inzwischen vom BSZ e.V. bei diversen Gewerberegistern eingeholte Auskunft ergab, dass Klink Wohnbau, entgegen gesetzlicher Verpflichtungen, nicht im jeweiligen Gewerberegister eingetragen ist bzw. war und auch keine neue Adresse angegeben hat, also auch nicht die angeblich neue Adresse in der Königstraße in Stuttgart. Im Jahr 2008 war Klink Wohnbau mehrfach umgezogen, es hielten sich Gerüchte, dass von Klink Wohnbau mehrere Briefkästen in diversen Ortschaften unterhalten wurden, um eine Zustellung zu verzögern bzw. zu vereiteln. Auch der vertretungsberechtigte Dietmar Klink ist unbekannt verzogen!
Es bleibt nun abzuwarten, ob das zuständige Gericht einen Arrestbefehl erlassen wird. Sollte dies der Fall sein, so werden die Anstrengungen der nächsten Wochen und Monate des BSZ e.V. darin liegen, Vermögenswerte von Klink Wohnbau oder des Verantwortlichen Dietmar Klink ausfindig zu machen, um für die Anleger Ansprüche erfolgreich sichern zu können. Der BSZ e.V. hat in der Angelegenheit Klink Wohnbau inzwischen umfangreiche Recherchen angestellt und ermittelt weiter.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Klink Wohnbau" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.













