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EuGH: Generalanwalt kritisiert deutsche Glücksspielregulierung erneut in aller Deutlichkeit

23.10.201508:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: EuGH: Generalanwalt kritisiert deutsche Glücksspielregulierung erneut in aller Deutlichkeit

(openPR) Hamburg, 22.10.2015 – Die deutsche Glücksspielgesetzgebung gerät immer mehr unter Druck. In Luxemburg hat heute der Generalanwalt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Schlussanträge in einem weiteren deutschen Verfahren vorgelegt (Rechtssache Ince, C-336/14).



Die Aussagen des Generalanwalts sind eine Ohrfeige für die deutsche Rechtsprechung zum alten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der bis 2012 galt. Der EuGH hatte 2010 entschieden, dass die Glücksspielpolitik der Bundesländer eklatant widersprüchlich sei und den Staatsvertrag gekippt. Die Bundesländer hätten mit ihrem Glücksspielmonopol fiskalische Interessen verfolgt. Dann aber könnten sie nicht private Glücksspielangebote verbieten mit der Begründung, dass hiermit die Spielleidenschaft der Bevölkerung eingedämmt werden soll. Trotzdem verboten deutsche Behörde und Gerichte in vielen Fällen private Glücksspielangebote. Die Rechtsprechung bis hin zum Bundesverwaltungsgericht hielt den privaten Anbietern vor, dass sie keine behördliche Genehmigung hätten – eine Genehmigung, die im Staatsvertrag gar nicht vorgesehen war und die kein einziger Anbieter erhalten hat. Der Generalanwalt spricht insofern von einer „Fiktion eines Erlaubnisverfahrens“. „Es sei zynisch, von einem Wirtschaftsteilnehmer zu verlangen, dass er sich einem Verfahren unterzieht, das zum Scheitern verurteilt ist.

Sprengstoff für die Glücksspielregulierung der Bundesländer sind zudem die heutigen Aussagen des Generalanwalts zur Notifizierung von staatlichen Vorschriften für das Internet. Wenn diese Vorschriften nicht bei der Europäischen Kommission notifiziert werden, dürften sie von deutschen Gerichten nicht angewandt werden. Die deutschen Bundesländer hatten im Jahr 2012 den Glücksspielstaatsvertrag verlängert, ohne dies zu notifizieren. Das war, so der Generalanwalt, rechtswidrig. „Wir brauchen endlich Rechtssicherheit und eine kohärente Glücksspielregulierung in Deutschland“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV).

Bereits in der mündlichen Anhörung beklagten Kommissionsvertreter deutlich die „Misere des deutschen Glücksspielrechts“ und forderten Reformen. Die wichtigste Hausaufgabe der Länder, die Vergabe von Lizenzen für die Veranstaltung von Sportwetten, ist auf Basis des aktuellen GlüStV unlösbar geworden. Denn bereits in der vergangenen Woche hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof das deutsche Sportwetten-Konzessionsverfahren gestoppt, weil es gegen Verfassungs- und Europarecht verstößt. Aber gerade hierfür drängt die EU-Kommission auf eine europarechtskonforme Lösung und hat ein EU-Pilotverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das in einem Vertragsverletzungsverfahren münden könnte. Der Generalanwalt betonte heute noch einmal die strengen unionsrechtlichen Anforderungen, die bei der Erteilung nationaler Glücksspiellizenzen gelten.

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