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Schiedsgerichtsbarkeit in Russland

10.10.201418:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schiedsgerichtsbarkeit in Russland
Rechtsanwalt Genadi Lewinski.
Rechtsanwalt Genadi Lewinski.

(openPR) Die Rechtskultur der Inanspruchnahme der Internationalen Schiedsgerichte zur Beilegung wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten ist in den westlichen Ländern weit verbreitet. In Russland wird häufig bei außenwirtschaftlichen Rechtsgeschäften die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vereinbart.



Rechtsgrundlagen

Die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit in Russland ist durch das Gesetz "Über Internationale Handelsschiedsgerichte" geregelt, welches im Wesentlichen auf den Regelungen des Mustergesetzes UNCITRAL über internationale Schiedsgerichte (in der Fassung von 1985) basiert und in einigen Aspekten davon abweicht (z.B., in den Regelungen, die seinen Anwendungsbereich beschreiben).

Die Russische Föderation ist Mitgliedstaat des New Yorker Übereinkommens über Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Handelsschiedssprüche von 1958. Darüber hinaus ist Russland auch Mitgliedstaat des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21. April 1961. Dies hat den Vorteil, dass sowohl die russischen Handelsschiedsurteile im Ausland als auch die die ausländischen Handelsschiedsurteile in Russland grundsätzlich vollstreckbar sind.
Bei Schiedsverfahren vor dem internationalen Handelsschiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation in Moskau kann die Gerichtsverhandlung im beiderseitigen Einvernehmen in Russisch, Deutsch, Englisch oder in einer anderen Sprache geführt werden. Die Parteien können grundsätzlich auch den Ort der mündlichen Verhandlung frei bestimmen. Die Verhandlung vor dem internationalen Handelsschiedsgericht Moskau (MKAS) ist durch vereinfachtes, aber auch hinreichend geregeltes Verfahren gekennzeichnet. Als einen der Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens ist die Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit hervorzuheben. Die Gerichtsverhandlungen vor staatlichen Gerichten in Russland erfolgen in der Regel öffentlich und die Urteile staatlicher Gerichte werden oft vollständig im Internet veröffentlicht. Die Verhandlungen vor dem Internationalen Handelsschiedsgericht sind hingegen nicht öffentlich und die Urteile des Schiedsgerichts werden ohne Hinweis auf die Parteien und ohne weitere Angaben zur Identifizierung von Parteien veröffentlicht.

Schiedsgerichtsvereinbarung

Unter einer Schiedsgerichtsvereinbarung versteht man eine Vereinbarung der Parteien über die Beilegung bestimmter Streitigkeiten, die zwischen ihnen aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entstanden sind oder entstehen können, vor einem Schiedsgericht. Die Schiedsgerichtsvereinbarung muss schriftlich geschlossen werden. Der Abschluss der Vereinbarung ist auch durch Briefverkehr, Fax, oder über sonstige Telekommunikationsmittel sowie durch Erhebung einer Klage und Klageerwiderung, in denen eine Partei das Vorliegen einer Vereinbarung behauptet und die andere Partei dies nicht bestreitet.
Die Gesetzgebung erkennt den Derogationswirkung einer Schiedsgerichtsvereinbarung nach Art. II dem New Yorker Übereinkommen an. Die Schiedseinrede gegen die Verhandlung der Sache vor einem staatlichen russischen Gericht mit Hinweis auf die von den Parteien abgeschlossene Schiedsgerichtsvereinbarung muss spätestens mit der Einreichung der ersten Erklärung zur Hauptsache erhoben werden. In einem solchen Fall muss das staatliche Gericht die Klage als unzulässig abweisen, es sei denn, es wird feststellt, dass die Schiedsgerichtsvereinbarung unwirksam, außer Kraft getreten ist oder undurchführbar ist.

Schiedsfähigkeit

Die Ansprüche, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein können, sind in Russland Gesetzlich geregelt. So können den Internationalen Schiedsgerichten im beidseitigem Einvernehmen der Parteien folgende Streitigkeiten übertragen werden: als erstes, Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen und aus weiteren zivilrechtlichen Verhältnissen, die bei der Realisierung von Außenhandelsbeziehungen und sonstigen Arten von internationalen Wirtschaftsbeziehungen entstehen, sofern sich das Handelsunternehmen wenigstens einer der Parteien im Ausland befindet; als zweites, Streitigkeiten von Unternehmen mit ausländischen Investitionen und internationalen Verbänden und Organisationen, die in der Russischen Föderation gegründet wurden, untereinander, Streitigkeiten zwischen deren Teilnehmern sowie deren Streitigkeiten mit anderen Rechtssubjekten in der Russischen Föderation.
Die Schiedsfähigkeit einiger Streitigkeitskategorien bleibt bis heute unbestimmt.

Schiedsrichter (Unabhängigkeit und Unbefangenheit)

Neben dem Vorbereitungsstand einer Partei zur Verhandlung eines Rechtsstreits hängt der Erfolg der Internationalen Schiedsgerichte unmittelbar auch von den Fachkenntnissen und der Erfahrung der Schiedsrichter ab. Die Wahl des Schiedsrichters ist der Schlüsselaspekt für die Parteien bei der Übertragung eines Rechtsstreits zur Verhandlung vor dem Internationalen Schiedsgericht.

Unabhängigkeit und Unbefangenheit der Schiedsrichter ist aus der Sicht des Obersten Arbitragegerichts der Russischen Föderation die Frage der prozessualen öffentlichen Ordnung.
2010 hat die Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation Regelungen zur Unabhängigkeit und Unbefangenheit von Schiedsrichtern beschlossen. Für die Schiedsgerichte, die im Rahmen von IHK der der Russischen Föderation handeln (darunter Internationales Handelsschiedsgericht MKAS), sind diese Regelungen verbindlich; für sonstige Schiedsgerichte haben sie nur Empfehlungscharakter.

Schiedsspruch

Der Rechtsstreit vor dem internationalen Handelsschiedsgericht endet in der Regel mit einem Schiedsspruch, der verbindlichen Charakter hat und grundsätzlich vollstreckt werden kann.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der Schiedsspruch schriftlich abgefasst und von den Schiedsrichtern unterschrieben werden. In einem Schiedsspruch müssen die ihm zugrunde liegenden Gründe, der Entscheidungstenor, die Summe der Schiedsgerichtsgebühr, die Prozesskosten und deren Verteilung zwischen den Parteien angegeben werden. Ferner müssen einem Schiedsspruch zwingend Datum und Schiedsort zu entnehmen sein.

Nach Verkündung des Schiedsspruchs muss seine Kopie mit Unterschriften der Schiedsrichter jeder Partei übermittelt werden.

Aufhebung von Schiedssprüchen

Der Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs ist die einzige Möglichkeit für seine Anfechtung. In Russland gibt es eine abschließende gesetzliche Regelung, die eine Auflistung von Anfechtungsgründen beinhaltet. Diese Gründe stimmen im Art. V des New Yorker Übereinkommens angegebenen Gründen überein.

Der Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs kann bei dem staatlichen Arbitragegericht am Ort der Schiedsspruchsverkündung gestellt werden. Der Beschluss des staatlichen Arbitragegerichts über die Aufhebung eines Schiedsspruchs kann nur im Wege einer Kassations- und Aufsichtsbeschwerde (jedoch nicht in einem Berufungsverfahren) angegriffen werden.

Vollstreckung von Schiedssprüchen

Die mit der Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs verbundenen Fragen sind im Wesentlichen durch das New Yorker Übereinkommen geregelt, die Vollstreckbarkeitserklärung über die in Russland verkündeten Schiedssprüche ist auch durch die russische Zivilprozessordung festgelegt.

Die Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs kann nur aus Gründen abgelehnt werden, die abschließend in dem New Yorker Übereinkommen aufgelistet sind.

Die Zwangsvollstreckung von Schiedssprüchen in Russland erfolgt durch die Antragstellung bei einem staatlichen Gericht, welches weiterhin verpflichtet ist, zu prüfen, ob der Schiedsspruch gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Die Partei, gegen die eine Entscheidung ergangen ist, kann gegen die Vollstreckbarkeitsentscheidung Einspruch erheben und bei dem Stattlichen Gericht die Aufhebung der Entscheidung beantragen. Dabei sind die Parteien durch äußerst kurze prozessuale Fristen und abschließende Auflistung von Einspruchsgründen deutlich eingeschränkt. Der Einspruch dürfte sich nicht gegen den Schiedsspruch als solchen, sondern nur gegen die wesentlichen Verletzungen des Schiedsgerichtsverfahrens richten.

Wir übernehmen Mandate in internationalen Handelsschiedsverfahren in Russland, Deutschland und anderen Ländern. Wir sprechen mehrere Fremdsprachen und verfügen über Erfahrung in Schiedsgerichtsverfahren anderer Länder. Vor diesem Hintergrund sind wir in der Lage qualifizierte Hilfe bei Interessenvertretung vor internationalen Schiedsgerichten zu gewährleisten.


Mehr Informationen: http://ra-lewinski.de/russisches-wirtschaftsrecht.html

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