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Zeit und Geld sparen bei Schiedsgerichtsverfahren

03.03.200811:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Berlin, 3. März 2008 ­– Schiedsverfahren zur Beilegung internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten werden immer beliebter. Eine neue, kostenlos erhältliche Broschüre der Internationalen Handelskammer (ICC) gibt Praktikern aus Unternehmen und Kanzleien Hilfestellung, wie sich bei Schiedsverfahren Zeit und Kosten sparen lassen. Über 120 renommierte Juristen aus 31 Ländern haben daran mitgearbeitet.



Im Jahr 2007 wurden rund 600 Verfahren nach den Regeln des Schiedsgerichtshofes der Internationalen Handelskammer (ICC) verhandelt. Ein Rekordwert in der 85-jährigen Geschichte der ältesten Institution zur privatwirtschaftlichen Streitschlichtung. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist weltweit auf dem Vormarsch. „Die Flexibilität und Neutralität des Verfahrens sowie die Sachkunde der von den Parteien selbst benannten Schiedsrichter macht die private Schiedsgerichtsbarkeit zu einem unverzichtbaren Streitbeilegungsinstrument im internationalen Rechts- und Wirtschaftsverkehr“, sagt Prof. Dr. Siegfried H. Elsing, Partner bei der Kanzlei Hölters & Elsing. Als Mitglied der ICC Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit war er auch an der Erstellung der Broschüre beteiligt.

Die Publikation „Techniques for controlling time and cost in Arbitration“ wurde mit Hinblick auf die ICC-Schiedsregeln geschrieben, kann mehrheitlich aber auch für andere internationale Schiedsverfahren angewandt werden. Die Empfehlungen betreffen alle Phasen: von der Festlegung auf Schiedsgerichtsbarkeit in Verträgen bis hin zu einer Streitbeilegung im Konfliktfall. Die Publikation gibt praktische Hinweise für die Einleitung des Verfahrens, Bildung des Schiedsgerichts, Übermittlung der Akten, Ausgestaltung des Verfahrensablaufs, Schriftsatzwechsel der Parteien bis hin zur Feststellung des Sachverhalts und Hearings.

Die Vorteile von Schiedsverfahren sind Schnelligkeit, mit der die Fälle abgewickelt werden, sowie transparente und vorhersehbare Kosten. „Die einzige Unbekannte in diesem Verfahren sind die Anwaltskosten, die bei großen Fällen oftmals ein Vielfaches der Kosten des Schiedsgerichtshofes ausmachen. Daher wollen wir mit dem Leitfaden allen Beteiligten Anregungen geben, wie Verfahren möglicherweise in ihrem Ablauf zu vereinfachen sind,“ sagt Angelika Pohlenz, Generalsekretär der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland.

Die ICC-Publikation Nr. 843 kostenlos downgeloadet werden unter:

http://www.icc-deutschland.de/index.php?id=103


Druckexemplare können bestellt werden bei:

ICC Deutschland e. V.
Internationale Handelskammer
Vertriebsabteilung
Postfach 80 43 2
10004 Berlin
E-Mail

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