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Neues Schiedsgericht macht Urteile im China-Handel vollstreckbar

(openPR) Mit der feierlichen Eröffnung des Chinese European Arbitration Centre (CEAC) am heutigen Tag in Hamburg wird der Geschäftsverkehr mit China einen riesigen Schritt nach vorne gebracht. Denn damit gibt es ab sofort eine Instanz, deren Urteile aus Rechtsstreitigkeiten auch in China vollstreckt werden können. Basis ist ein internationales Abkommen, dem auch China beigetreten ist. „Damit gewinnt der Geschäftsverkehr mit China erheblich an Rechtssicherheit“, betont Rechtsanwalt Dr. Cornelius Pöhner von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Hamburg und Gründungsvorstand des CEAC-Trägervereins. „Bisher war ein großer Unsicherheitsfaktor, dass Urteile ordentlicher Gerichte gegenseitig nicht anerkannt werden und damit faktisch ins Leere laufen.“



Zusätzlich bieten Schiedsgerichtsverfahren den Vorteil, dass sie schneller und meist auch preiswerter als konventionelle Prozesse zu führen sind. Pöhner: „Spätestens neun Monate nach Beginn des Verfahrens entscheidet das Gericht endgültig, sofern es nicht gelingt, vorher eine Einigung der Parteien herbeizuführen.“ Bei einem Rechtsstreit um einen Betrag von 100.000 € liegen die Gesamtkosten des Verfahrens, wenn ein Einzelschiedsrichter entscheidet, bei unter 6.500 €. „Das sind Werte, mit denen die staatlichen Gerichte, zumal bei einem Verfahren über mehrere Instanzen, nicht annähernd mithalten können“, betont Pöhner. Unternehmen, die diesen effektiven Weg zur Streitbeilegung nutzen möchten, müssen die CEAC-Schiedsklauseln bereits zu Beginn ihrer vertraglichen Beziehungen vereinbaren. Dann kann im Streitfall unmittelbar das neue Schiedsgericht in Hamburg angerufen werden.

Schiedsgerichtsverfahren haben eine lange Tradition und basieren letztlich auf gegenseitiger Akzeptanz. Für diese sorgt beim CEAC allein schon die paritätische Besetzung der Gremien. So sitzt in der Geschäftsführung eine chinesische Rechtsprofessorin, und Vorsitzender des Beirats ist der ehemalige Präsident der chinesischen Rechtsanwaltskammer. Bisher gab es weltweit kein speziell auf den chinesischen Markt zugeschnittenes Schiedsgericht.

Träger des CEAC ist ein Verein, zu dessen Initiatoren und Förderern neben etlichen renommierten Anwaltskanzleien wie z.B. FPS Fritze Paul Seelig auch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer und die Handelskammer Hamburg gehören. Hamburgs Justizsenator ist Schirmherr. Mit der Eröffnung wird das CEAC in der Hansestadt zur zentralen Anlaufstelle für weltweit alle Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien im Vorfeld auf die Anwendung der CEAC-Schiedsbestimmungen verständigt haben.
Infos: www.ceac-arbitration.com

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