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Aiwangers FREIE WÄHLER ab Januar 2013 „rechtlos“

26.10.201218:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Aiwangers FREIE WÄHLER ab Januar 2013 „rechtlos“
V.l. Beisitzer H. U. Kannapin, Schiedsgerichtsvors. S. Wefelscheid, Protokollführer B. Wefelscheid
V.l. Beisitzer H. U. Kannapin, Schiedsgerichtsvors. S. Wefelscheid, Protokollführer B. Wefelscheid

(openPR) Nach Verlust des Bundesjustiziars ist die Partei dann auch ohne Schiedsgericht


„Stellen Sie sich vor, Sie wollen wegen der Unrechtmäßigkeit des ESM Ihre Klage einreichen – doch leider hat das Bundesverfassungsgericht wegen Versäumnisse der Bundesregierung geschlossen!“ So beschreibt Norbert Fröhlich vom „WEIMARER KREIS demokratischer Freier Wähler“ eine auf der Ebene von Regierung und Gericht zum Glück absurde, aber bei der Partei FREIE WÄHLER Hubert Aiwangers ab dem 1. Januar 2013 reale innerparteiliche Situation.

Die Sachlage: Das Schiedsgericht wurde am 20.11.2010 für einen Zeitraum von maximal zwei Kalenderjahren gewählt. Auf dem Bundesparteitag am 20.10.2012 in Wolfsburg hat der Vorstand jedoch versäumt, pflichtgemäß und termingerecht die Neuwahl durchzuführen.

Da es im deutschen Recht kein kommissarisches Schiedsgericht gibt, wird die Partei FREIE WÄHLER deshalb mit Ablauf dieses Jahres bis zu einer Neuwahl trotz laufenden Verfahrens (Prof. Dr. Richter vs. FREIE WÄHLER-Vorstand) kein Schiedsgericht mehr haben.

Auf die Anfrage von WEIMARER KREIS-Mitinitiator Rainer Högner beim Parteitag am 20. Oktober, „Aus welchem Grund wurde die fällige Neuwahl des Schiedsgerichts nicht auf die Tagesordnung gesetzt?“, wurde geantwortet, man wolle die Neuwahl des Schiedsgerichts „der Wichtigkeit wegen“ sorgfältig vorbereiten, was aufgrund der bis zum Wolfsburger Parteitag zur Vorbereitung verfügbar gewesenen 23 Monate zur Spekulation anregt:

Gehen der Partei nach dem Verlust der Bundesjustiziare Eckard Gläsker und Prof. Dr. Bernd Richter sowie nach der klaren Entscheidung des derzeitigen Schiedsgerichtsvorsitzenden Stephan Wefelscheid, seine Amtszeit nicht zu verlängern, die Juristen aus? Ist es ein dem Kampf an vielen Fronten geschuldeter Fehler, organisatorisches Unvermögen oder die Absicht, vor der Landtagswahl in Niedersachsen kein unliebsames Urteil riskieren zu wollen?

In jedem Fall bricht unter Aiwanger nun das interne Rechtssystem der Partei FREIE WÄHLER bis auf weiteres völlig zusammen, die Stabilität der innerparteilichen Struktur wird weiter geschwächt. Zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2013 fühlt man sich wohl trotzdem bestens gerüstet…

Parteimitglieder, kommunale Freie Wählergruppen und Medien dürfen gespannt sein, ob der Vorstand der FREIEN WÄHLER selbst dem Druck, mit dem er den Bundestagswahlkampf anstrebt, noch lange standhalten kann.

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