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PECHSTEIN-URTEIL DES BGH BESTÄTIGT BEDENKEN GEGEN TTIP-SCHIEDSGERICHTE

08.06.201620:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: PECHSTEIN-URTEIL DES BGH BESTÄTIGT BEDENKEN GEGEN TTIP-SCHIEDSGERICHTE
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

(openPR) Der CGB und die CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft sehen sich durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Schadensersatzklage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein in ihrer Besorgnis vor der Einrichtung von Schiedsgerichten im Rahmen des geplanten europäisch-amerikanischen Handelsabkommens TTIP bestätigt.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und langjähriger Bundesvorsitzender der CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft: „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klage von Frau Pechstein unzulässig ist, weil ihr die Einrede der Schiedsvereinbarung entgegensteht und Frau Pechstein die Schiedsvereinbarung freiwillig unterzeichnet hat. In der Pressemitteilung des BGH zur Entscheidung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Internationalen Sportgerichtshof CAS um ein echtes Schiedsgericht im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO handelt – auch wenn die Schiedsrichter aus einer geschlossenen Liste ausgewählt werden müssen, die von einem Gremium erstellt wird, dem überwiegend Vertreter der internationalen Sportverbände und der Olympischen Komitees angehören.

Übertragen auf TTIP bedeutet dies, dass bei Verständigung der TTIP-Verhandlungsdelegationen auf einen öffentlichen Investitionsschiedsgerichtshof, wie ihn die EU-Kommission nach der massiven Kritik an den ursprünglich vorgesehenen privaten Schiedsgerichten vorgeschlagen hat, auch von Investoren verklagte deutsche Firmen, Kommunen oder Verbände keine Möglichkeit mehr hätten, vor deutschen Gerichten Rechtsschutz zu beantragen, da auch hier die Einrede der Schiedsvereinbarung entgegenstünde. Es droht eine verfassungsrechtlich bedenkliche intransparente Schattenjustiz.“

Wie Schiedsgerichte den Rechtsstaat aushebeln können, haben große Konzerne bereits mehrfach deutlich gemacht. So wurde im letzten Jahr Kanada von einem Schiedsgericht zur Zahlung von 300 Mrd. Dollar Schadenersatz verurteilt, weil der Staat dem US-Bergbaukonzern Bilcon aufgrund einer negativen Umweltverträglichkeitsprüfung die Erschließung eines neuen Abbaustandortes auf Nova Scotia verweigert hatte. Auch die Bundesrepublik ist betroffen. Der schwedische Staatskonzern hat Deutschland vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington auf Zahlung von 4,6 Mrd. Euro Entschädigung für die Stillegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima verklagt. Über die bereits 2012 eingereichte Klage wird voraussichtlich im Oktober entschieden.

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