(openPR) Die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, die Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag zu verweigern, ist nicht haltbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, in einer Stellungnahme, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitagsausgabe) vorliegt. Demnach hätte zumindest der Kernvertrag mit Ergänzungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, den das Ministerium unter Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) als Begründung anführt, um die Einsicht zu verweigern, hätte allenfalls zur Schwärzung konkreter Angaben etwa über Entgelthöhe oder Vertragsstrafen führen dürfen.
Wie die Behörde weiter ausführt, könnten jene Vertragsklauseln, die für ein laufendes Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Regierung und dem Toll-Collect-Konsortium entscheidend sind, lediglich für die Dauer dieses Verfahrens zurückgehalten werden. Mehrere Antragsteller versuchen seit Anfang des Jahres 2006, mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in den Vertrag zu erhalten, was das Verkehrsministerium verweigert.
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