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Beteiligung deutscher Unternehmen in Russland

Bild: Beteiligung deutscher Unternehmen in Russland
Rechtsanwalt Genadi Lewinski.
Rechtsanwalt Genadi Lewinski.

(openPR) Für deutsche Unternehmen gibt viele Möglichkeiten mit russischen Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit beginnt meistens mit Abschluss von Handelsverträgen und geht oft in eine Unternehmensbeteiligung über. Die ausländischen juristischen Personen in Russland können eine Repräsentanz oder eine Niederlassung gründen oder sich direkt an russischen Unternehmen beteiligen.



Sofern eine oder mehrere Personen, die sich an einem russischen Unternehmen beteiligen keine russischen Staatsbürger sind, gilt die von ihnen gegründete Gesellschaft als Organisation mit ausländischen Investitionen. Ein Sonderverfahren zur Eröffnung solcher Gesellschaften wurde 2002 abgeschafft und wird heute zu allgemeinengelenden Bedingungen durchgeführt.

Wenn der ausländische Gesellschafter eine juristische Person ist, wird für die Registrierung seiner Beteiligung an einer OOO (Gesellschaft mit begrenzter Haftung nach russischem Recht) in Russland ein Auszug aus dem Handelsregister ausländischer juristischer Person benötigt, wo das Herkunftsland und alle Angaben zu dieser juristischen Person angegeben sind. In Deutschland ist dies der Handelsregisterauszug. Dieser wird für die Feststellung des aktuellen Standes der Gesellschaft benötigt und wird zusammen mit der notariell beglaubigten Übersetzung ins Russische eingereicht.

Das Stammkapital einer OOO kann bei der Registrierung der OOO durch Ausländer in Form von Geldmitteln oder Vermögen eingezahlt werden. Dabei muss die Wertfeststellung des Vermögens erfolgen, sofern es einen Betrag von 20.000 Rubel überschreitet.

Nachdem die OOO beim Föderalen Steuerdienst registriert wird, werden alle Unterlagen im allgemeinen Verfahren ausgestellt. Die Arbeitslöhne von Mitarbeitern einer Gesellschaft in Russland dürfen nur in Rubel ausgezahlt werden. Ein ausländischer Staatsbürger kann zum Generaldirektor oder zum leitenden Buchhalter bestellt werden, sofern er über eine entsprechende Arbeitserlaubnis in Russland verfügt.

Die Besonderheiten der Registrierung und der Tätigkeit einer OOO mit ausländischen Gesellschaftern werden durch das Föderale Gesetz «Über Gesellschaften mit begrenzter Haftung», Föderale Gesetz «Über ausländische Investitionen in der RF» und durch Erlasse des Finanzministeriums der Russischen Föderation geregelt.

Besonderheiten von Registrierung einer OOO durch Ausländer

Für die Registrierung einer OOO in Russland durch Ausländer werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

• Passkopien aller Gesellschafter - natürlicher Personen in Originalsprache bzw. Gründungsurkunden von juristischen Personen sowie notariell beglaubigte Übersetzung;
• Passkopien des Direktors und des leitenden Buchhalters mit notariell beglaubigten Übersetzungen, wenn sie keine russischen Staatsbürger sind.

Für alle Unterlagen in Originalsprache, die bei der Steuerinspektion eingereicht werden, sofern die Registrierung einer OOO mit ausländischen Gesellschaftern erfolgt, wird auch notariell beglaubigte Übersetzung ins Russische benötigt.

Erfolgt die Präsenz auf dem russischen Markt in Form einer ständigen Repräsentanz oder einer Niederlassung des ausländischen Unternehmens, so ist eine Akkreditierung erforderlich.

Sicherung der Rechte von ausländischen Investoren

Die im ordentlichen Rechtsweg registrierten Gesellschaften mit ausländischen Investitionen haben dieselben Rechte wie auch die von russischen Staatsbürgern registrierten Gesellschaften. Sie werden Gesetz gleich behandelt und unterliegen russischen Rechtsvorschriften.

Obwohl sich die Registrierung einer OOO durch ausländische Gesellschafter nicht sehr viel von der allgemeinen Registrierung einer OOO unterscheidet, gibt es bestimmte Nuancen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Registrierung oder bei der nachfolgenden Tätigkeit wird eine Rechtsberatung empfohlen.

Mehr Informationen: http://ra-lewinski.de/russisches-wirtschaftsrecht.html

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