(openPR) 16. Dezember 2003 - Der Leiter der Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts, Dr. Peter Ammon, und der Botschafter der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka, S.E. Herr C.D. Casie Chetty, haben heute (16.12.) in Berlin die Ratifikationsurkunden zu einem bilateralen Investitionsförderungs- und –schutzvertrag (IFV) ausgetauscht. Der Vertrag wird damit am 16. Januar 2004 in Kraft treten und dann den derzeit gültigen Vertrag aus dem Jahre 1963 ablösen.
Der neue Vertrag bietet den Investoren beider Länder einen verbesserten, umfassenden Rechtsschutz für ihre Kapitalanlagen, insbesondere durch die Gewährleistung von
freiem Transfer von Kapital und Erträgen
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten
Entschädigungspflicht und Rechtsweggarantie bei Enteignungsmaßnahmen
internationaler Schiedsgerichtsbarkeit bei Investitionsstreitigkeiten.
Für deutsche Investoren ist ein geltender Investitionsförderungs- und –schutzvertrag überdies Voraussetzung für die Übernahme von Investitionsgarantien des Bundes zur Absicherung des politischen Risikos für deutsche Investitionen in Sri Lanka.






