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Schadensersatzanspruch für Garbe Logimac Anleger besteht

19.02.201411:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schadensersatzanspruch für Garbe Logimac Anleger besteht
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Berlin
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Berlin

(openPR) Garbe Logimac AG – Nach BGH-Entscheidung grundsätzlich Anspruch für geschädigte Anleger auf Schadensersatz sowie Haftung der Gründungsgesellschafterin

Auch die Garbe Logimac AG ( http://www.dr-schulte.de/rechtsthema/garbe-logimac ) ist eine durch Rothmann & Cie. AG emittierte Fondsgesellschaft, welche mittlerweile mit Liquidationsproblemen zu kämpfen hat. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertritt viele geschädigte Anleger, die sich an dieser Gesellschaft als unternehmerische bzw. atypisch stille Beteiligte in Form einer Einmaleinlage (Classic) oder einer Rateneinlage (Sprint) beteiligt haben.



BGH-Entscheidungen vom 19.11.2013 machen Anlegern Mut

So entschied der BGH in zwei Verfahren am 19.11.2013 in einer Parallelsache (LeaseTrend AG) wörtlich:

„Das schließt entgegen der Auffassung der Vorinstanzen einen Schadensersatzanspruch eines fehlerhaft beigetretenen Anlegers jedoch nicht von vornherein aus. Wegen der durch die tatsächliche Invollzugsetzung der fehlerhaften Gesellschaft bewirkten gesellschaftsrechtlichen Bindung kann zwar im Wege des Schadensersatzes nicht die Rückabwicklung der Beteiligung verlangt werden. Der fehlerhaft beigetretene Anleger kann aber die Gesellschaft unter Berufung auf den Vertragsmangel durch sofort wirksame Kündigung mit der Folge beenden, dass ihm ein nach den gesellschaftsvertraglichen Regeln zu berechnender Anspruch auf ein Abfindungsguthaben zusteht. Soweit dem geschädigten Anleger unter Berücksichtigung seines etwaigen Abfindungsguthabens ein Anspruch auf Ersatz eines weitergehenden Schadens verbleibt, ist er, um die gleichmäßige Befriedigung der Abfindungs- und Auseinandersetzungsansprüche der übrigen stillen Gesellschafter nicht zu gefährden, an dessen Durchsetzung nur gehindert, wenn und soweit das Vermögen des Geschäftsinhabers zur Befriedigung der hypothetischen Abfindungs- oder Auseinandersetzungsansprüche der anderen stillen Gesellschafter nicht ausreicht.“

Widerrufmöglichkeiten und Schadensersatzanspruch für die Anleger

Rechtsanwältin Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner empfiehlt den betroffenen Garbe Logimac AG Anlegern, sich möglichst zügig an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um entsprechende Widerrufsmöglichkeiten und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten wegen Vertragsmängel – wie z. B. Beratungsfehler oder Prospektfehler – prüfen zu lassen. Insbesondere ist es ratsam, nach der oben zitierten BGH-Rechtsprechung die Garbe Logimac AG auf Schadensersatz zu verklagen, sowie deren Gründungsgesellschafterin. Denn gerade in Bezug auf die Gründungsgesellschafterin gelten die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nicht, sodass diese Schadensersatz leisten müsste. Dies wurde ebenfalls durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.05.2012 bestätigt.

Beste Chancen - Klage gegen Garbe Logimac AG und Gründungsgesellschafterin Garbe Logistic Management und Vermittler

In den von Frau Rechtsanwältin Buchmann, von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner in Berlin, betreuten Verfahren gegen die Garbe Logimac AG konnten wir bisher das LG Hamburg überzeugen, dass hier nach BGH-Rechtsprechung eventuell Schadensersatzansprüche möglich sind. So wurden mittlerweile zahlreiche Beweisbeschlüsse erlassen. Außerdem wiesen wir das Landgericht Hamburg darauf hin, dass noch nicht sämtliche vorgetragenen Prospektfehler durch das Hanseatische Oberlandesgericht geprüft worden sind. In zwei mündlichen Verhandlungen am 10.02.2014 bestätigte die Richterin diese Rechtsauffassung und sicherte zu, den durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner neu vorgetragenen Prospektfehler zu prüfen. Außerdem fand auch in dieser Sache eine Beweisaufnahme statt.

Vergleichsmöglichkeiten prüfen

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner empfehlen, gemeinsam mit einem Experten die Aussichten einer Klage gegen die Beteiligungsgesellschaft und Gründungsgesellschafterin zu prüfen und abzuwägen, ob es auch in beweisrechtlicher Lage sinnvoll ist einen Prozess zu führen oder sich möglicherweise mit Hilfe eines Anwaltes außergerichtlich zu vergleichen.

Rechtsschutzversicherung prüfen

Haben die Mandanten eine Rechtsschutzversicherung, werden die Kosten übernommen. Für Rückfragen stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70 oder E-Mail zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:

Jacqueline Buchmann
Rechtsanwältin (LLM)

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70

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