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LogisFonds I AG – Anleger: nicht ungeprüft zahlen!

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(openPR) CLLB: Anleger der LogisFonds I AG (Garbe Logimac AG) sollten behauptete negative Auseinandersetzungswerte nach Kündigung nicht ungeprüft bezahlen

München, 16.03.2016: Anleger der LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG), welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, wurden in den vergangenen Tagen außergerichtlich aufgefordert, angeblich errechnete negative Auseinandersetzungswerte an die LogisFonds I AG zu bezahlen. Es sei, so die Gesellschaft, bisher leider nicht gelungen, die Anlaufverluste und die während der Laufzeit getätigten Auszahlungen durch Gewinne vollständig zu kompensieren.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten diesen außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Zunächst, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist fraglich, ob die behaupteten Forderungen der LogisFonds I AG hinreichend transparent sind, entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden und damit schlüssig sind. „Nach den uns bislang vorliegenden Aufforderungsschreiben der LogisFonds I AG erschließt sich nicht, wie sich die behaupteten Beträge ermitteln und zusammensetzen“ so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.
Ferner stellt sich die Frage, ob Anleger nicht mit einem Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die behauptete Forderung aufrechnen können, wenn sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung gerade über den Umstand, dass etwaige Ausschüttungen gewinnunabhängig erfolgen und gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen, nicht aufgeklärt wurden.
Zugunsten von Anlegern der LeaseTrend AG, bei welcher die atypisch stillen Gesellschaftsverträge ähnlich ausgestaltet sind wie bei der LogisFonds I AG, konnten Forderungen bereits erfolgreich teilweise oder ganz abgewehrt werden.
Ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger hat sich mit Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers ist rechtskräftig.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger der LogisFonds I AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.

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