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LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG) soll liquidiert werden

20.12.201611:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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CLLB Rechtsanwälte
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(openPR) CLLB: Anleger sollen über die Liquidation der LogisFonds I AG (Garbe Logimac AG) zum 31.01.2017 abstimmen - parallel hierzu fordert die LogisFonds I AG angeblich negative Auseinandersetzungsguthaben zum 03.01.2017 ein

München, 19.12.2016: Die LogisFonds I AG hat in einem Rundschreiben an ihre stillen Gesellschafter mitgeteilt, dass die Liquidation der stillen Gesellschaft zum 31.01.2017 zur Vermeidung weiterer Verluste der Gesellschaft beschlossen werden soll.



Die Gesellschaft verfüge – so der Vorstand – über kein Grundvermögen mehr und das bisherige Geschäftsmodell könne mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr profitabel betrieben werden.

Zeitgleich fordert die LogisFonds I AG stille Gesellschafter der LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG), welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, dazu auf, angeblich errechnete negative Auseinandersetzungswerte bis zum 03.01.2017 an die LogisFonds I AG zu bezahlen.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten die Zahlungsaufforderungen auf ihre Richtigkeit prüfen (lassen) und die behaupteten Ansprüche gegebenenfalls qualifiziert zurück zu weisen.

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meint, dass die behaupteten Forderungen der LogisFonds I AG überhaupt nicht nachvollzogen werden können; insbesondere erschließt sich anhand der Zahlungsaufforderungen nicht, ob die Abfindungsbeträge entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden. „Nach den uns bislang vorliegenden Aufforderungsschreiben der LogisFonds I AG erschließt sich nicht, wie sich die behaupteten Beträge ermitteln und zusammensetzen und dass die Vorgaben des Gesellschaftsvertrages eingehalten wurden“ so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.
Ferner stellt sich die Frage, ob Anleger nicht mit einem Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die behauptete Forderung aufrechnen können, wenn sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung gerade über den Umstand, dass etwaige Ausschüttungen gewinnunabhängig erfolgen und gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen, nicht aufgeklärt wurden.

Auch andere Rothmann – Fonds hatten in der Vergangenheit versucht und versuchen nach wie vor, behauptete negative Abfindungsguthaben gegen Anleger nach erfolgter Kündigung und Beteiligungsbeendigung außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits seit vielen Jahren Anleger sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Abwehr von Ansprüchen gegen Fondsgesellschaften wegen der diesen angeblich zustehenden negativen Abfindungsguthaben. Es konnten bereits in mehreren Prozessen Klageabweisungen sowie Klagerücknahmen der Fondsgesellschaften zugunsten der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger erreicht werden.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger der LogisFonds I AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.
b

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