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Garbe Logimac AG - Landgericht Hamburg sieht Beratungsfehler - wie sollten sich betroffene Anleger verhalten?

12.11.201312:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Garbe Logimac AG - Landgericht Hamburg sieht Beratungsfehler - wie sollten sich betroffene Anleger verhalten?
Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

(openPR) Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertritt viele geschädigte Anleger, die sich an der Garbe Logimac AG als atypisch stille Gesellschafter in Form der Classic und/oder Sprint - Einlage beteiligt haben. Die Garbe Logimac AG wurde im Jahr 2000 mit dem Unternehmensgegenstand der wirtschaftlichen Vermarktung von Immobilien, insbesondere Lager- und Logistik-Immobilien, und damit einhergehender Dienstleistungen gegründet.



Droht auch bei der Garbe Logimac AG ein Totalverlustrisiko?

Auch diese durch die Rothmann & Cie. AG emittierte Fondgesellschaft kämpft mittlerweile mit Liquidationsproblemen - wie dem letzten Geschäftsbericht aus dem Kalenderjahr 2009 zu entnehmen ist - wir berichteten (http://bit.ly/1avquuF) .

Schadensersatzansprüche der Anleger gegen Anlagevermittler der Garbe Logimac AG

Es bleibt spannend, wie der Bundesgerichtshof in einer Parallelsache (Lease Trend) hinsichtlich möglicher Schadensersatz- bzw. Rückabwicklungsansprüche entscheidet. Im Raum steht die Frage, ob ein geschädigter Anleger, der einen Schadensersatzanspruch hat die Fondsgesellschaft tatsächlich in Haftung nehmen kann oder, ob er sich auf seine Treuepflichten gegenüber den anderen Mitanlegern verweisen lassen muss (Lehre fehlerhafte Gesellschaft) und "lediglich" die Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen kann. Die zu entscheidende Sache ist auf die Garbe Logimac AG übertragbar, weil dort wie hier eine sogenannte atypisch stille Beteiligung vorliegt.

Nichtsdestotrotz, sollten die Anleger der Garbe Logimac AG nicht geschlagen geben, sollte die Entscheidung des BGH anlegerunfreundlich ausfallen - denn diese ist nicht die einzige, gegen die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Vermittler im Auftrag der Garbe Logimac durch Rothmann & Cie. AG geschult

Nach Aussagen eines Vermittlers in einer Beweisaufnahme vor dem Landgericht Hamburg, wurden diese für den Vertrieb der Beteiligung an der Garbe Logimac AG durch die Rothmann & Cie. AG (jetzt: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH) geschult. Nach Aussage des Vermittlers wurden bei diesen Schulungsveranstaltungen fast ausschließlich die Chancen der Anlage hervorgehoben - dies habe er auch den potentiellen Anlegern so weitergegeben. Über Risiken habe man kaum gesprochen - dies wäre auch kein gutes Verkaufsargument. In dem Termin zur Beweisaufnahme vor dem Landgericht Hamburg wies die Richterin daher drauf hin, dass sie hier eine Schadensersatzklage gegen den Vermittler sehr erfolgsversprechend sei.

Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner erklärt, dass es sich bei der atypisch stillen Beteiligung an der Garbe Logimac AG um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt. Neben diesem Risiko besteht z.B. aber auch das Risiko der Nachhaftung in der Insolvenz oder Liquidation der Fondsgesellschaft. Das bedeutet, dass einem Anleger die Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen drohen kann oder sogar die Weiterzahlung von Sprintraten, falls die Garbe Logimac AG Liquidationsschwierigkeiten bekommen sollte. Aktuell müssen das Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG, ein ebenfalls aus dem Hause Rothmann & Cie. emittierte Fondsgesellschaft, welche aktuell tausende Anleger deutschlandweit verklagt hat.

Hinsichtlich dieser Risiken ist ein Anlagevermittler - sei er angestellter oder freier Vermittler- nach Entscheidungen des Bundesgerichtshof verpflichtet aufzuklären, tut er dass nicht, so bestehen grundsätzlich Schadensersatzansprüche.

Die jeweilige Vermittlungssituation, insbesondere die rechtliche Bewertung sollten Anleger der Garbe Logimac AG durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktsrecht abklären lassen. Damit sollte auch nicht gezögert werden, da grundsätzlich eine regelmäßige Verjährung von Ansprüchen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis zu befürchten ist.

Betroffene Anleger sollten ihre Situation durch einen Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt prüfen lassen, im Erstgespräch sollte jeder Fall einzeln eingeschätzt werden. Ansprechpartner bei Dr. Schulte und Partner, Expertin Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann unter 030-715 206 70 oder E-Mail.

V.i.S.d.P.:

Jacqueline Buchmann
Rechtsanwältin
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70

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