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Das Thema Datenschutz in der kommenden Legislaturperiode von Schwarz-Rot

09.12.201316:45 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Das Thema Datenschutz in der kommenden Legislaturperiode von Schwarz-Rot
Bild: Prof. Dr. Thomas Jäschke
Bild: Prof. Dr. Thomas Jäschke

(openPR) Seitdem Edward Snowden den weltweiten Abhörskandal durch die NSA aufgedeckt hat, kommen fast täglich neue Meldungen über neue Abhör- Aktionen an das Tageslicht. Spätestens seit bekannt wurde, dass auch unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel (ISDSG Artikel vom 24.10.2013) Opfer der NSA geworden ist, ist das Thema aktueller denn je. Doch was will die kommende große Koalition in puncto Datenschutz tun? Diese Frage sollte bei den aktuell abgeschlossenen Koalitionsgesprächen geklärt werden. Das ISDSG hat aus den Wahlprogrammen der Parteien sowie dem Koalitionsvertrag die wichtigsten Versprechen in Bezug auf IT-Sicherheit und Datenschutz ermittelt und interpretiert.



Zunächst betrachten wir das Wahlprogramm der CDU/CSU. Die Union will den „Datenstandort Deutschland“ und die Nutzung von Daten weiter fördern. Gleichzeitig will sie aber auch den Schutz der persönlichen Daten stärken (siehe S. 35, Abs. 5). Dazu verweist die CDU/CSU auf die von ihnen mitgegründete „Stiftung Datenschutz“, welche eine wichtige Informationsquelle für die Bürger über den Umgang mit ihren Daten darstellen soll. Weiterhin soll das Datenschutzrecht von Verbrauchern im Internet gestärkt werden.

Die SPD verspricht in ihrem Wahlprogramm die Arbeitnehmer vor Überwachung am Arbeitsplatz besser zu schützen. Durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sollen Vertrauensleute und sogenannte Whistleblower geschützt werden (Wahlprogramm SPD, S. 21, Abs. 4). Der Zugang zum Internet wird als Bürgerrecht, das durch einen entsprechenden Datenschutz geschützt werden soll, angesehen (siehe S. 62, Abs. 4). Übereinstimmend mit der Union soll die Hoheit der persönlichen Daten beim jeweiligen Bürger liegen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden. Der Einsatz von Verbindungsdaten soll für die Verfolgung von, nicht näher definierten, „schweren Straftaten“ erlaubt werden, wobei die SPD grundsätzlich gegen das Erheben von Bewegungsprofilen ist.

Im Folgenden werden zwei Themen – Vorratsdatenspeicherung und LKW-Mautdaten zur Bekämpfung von Straftaten – , welche eine erhöhte Aufmerksamkeit durch die aktuelle Tagespresse erhalten haben, aufgeführt.

Die Vorratsdatenspeicherung nach EU-Richtlinie 2006/24/EG soll laut dem Koalitionsvertrag (S. 147) zur Vermeidung von Zwangsgeldern durch das EuGH umgesetzt werden. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten wird nur bei schweren Straftaten oder mit Genehmigung eines Richters erlaubt. Weiterhin soll die Speicherung auf Servern in Deutschland gewährleistet werden, wobei diese Daten dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegen. Die Koalition will sich zudem in Europa für eine verkürzte Speicherfrist von drei Monaten einsetzen.

Für eine weitere Diskussion sorgt auch der Vorschlag von Innenminister Hans-Peter Friedrich, die LKW-Mautdaten zur Bekämpfung von Verbrechen zu nutzen. Er will den deutschen Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Millionen von Datensätzen erlauben. Damit könnten die Sicherheitsbehörden Bewegungsprofile über mögliche Verdächtige, aber auch von den restlichen Bundesbürgern, erstellen und so möglicherweise besser Verbrechen aufklären. Dieser Vorschlag stößt bei Datenschützern und dem ADAC auf Kritik. Laut dem Betreiber Toll Collect besteht momentan keine Möglichkeit Bewegungsprofile zu erstellen, da alle nicht benötigten Daten umgehend gelöscht würden. Dieser Vorschlag wurde nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Im Koalitionsvertrag sieht die große Koalition die IT-Sicherheit als Mittel zur Wahrung der Freiheitsrechte an (S. 139), darum soll ein IT-Sicherheitsgesetz geschaffen werden (S. 147), in welchem Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen und eine Meldepflicht für IT-Sicherheitsvorfälle verankert werden. Weiterhin sollen die IT-Sicherheit und der Datenschutz weiter ausgebaut werden (S. 148). Für dieses Ziel werden keine konkreten Maßnahmen definiert.
Im Gesundheitswesen soll bei der Digitalisierung sowie dem Ausbau der Telemedizin ein Höchstmaß an Datenschutz eingehalten werden (S. 142), um zu verhindern, dass es zu einer unkontrollierten Weitergabe von sensiblen Patientendaten kommt. Auch hier werden keine konkreten Maßnahmen genannt. Zudem soll eine Grundvoraussetzung für den weiteren Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte die Nutzung von höchsten Datenschutzstandards sowie sicherer Verschlüsselung sein.
Durch die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenzen soll das Datenschutz- und Sicherheitsverhalten der Nutzer/innen gesteigert werden (S. 141). Weiterhin soll es einen Ausbau des 2011 gegründeten Nationalen Cyber-Abwehrzentrum sowie der Stiftung Datenschutz geben.
Zu guter Letzt will die große Koalition die EU-Datenschutzverordnung voranbringen. Hierbei soll ein möglichst hoher Datenschutzstandard, ähnlich dem deutschen, vereinbart werden.
Als Konsequenz aus der NSA-Affäre will die große Koalition sich für eine „lückenlose“ Aufklärung einsetzen. Um eine sichere Kommunikation und Kommunikationsinfrastruktur zu gewährleisten, sollen die europäischen Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden, ihre Kommunikationsverbindungen zu verschlüsseln.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass es unter der neuen Regierung zur erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung kommen wird. Abzuwarten bleibt dagegen, inwieweit die Anforderungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Weiterführende Literatur:
ISDSG Artikel vom 24.10.2013, Link: https://www.isdsg.de/institut/news/bundeskanzlerin-angela-merkel-nsa-ausspioniert
Koalitionsvertrag, Link: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
Wahlprogramm CDU/CSU, Link: http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/regierungsprogramm-2013-2017-langfassung-20130911.pdf
Wahlprogramm SPD, Link: http://www.spd.de/linkableblob/96686/data/

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