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Datenschutz-Jahresrückblick 2013 – Teil 3/3

09.01.201417:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Datenschutz-Jahresrückblick 2013 – Teil 3/3
Bild: Prof. Dr. Thomas Jäschke
Bild: Prof. Dr. Thomas Jäschke

(openPR) Wir schließen die Reihe unseres Jahresrückblicks 2013 mit einem letzten Blick in die datenschutzrechtlich relevanten Ereignisse in den Monaten Oktober bis Dezember.



Der Oktober war ein für den Datenschutz ereignisreicher Monat. Für Schlagzeilen sorgte eine weitere Enthüllung von Edward Snowden: Die NSA hörte die Kommunikation der Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiterer Spitzenpolitiker ab. Nachdem der Kanzleramtsminister Roland Pofalla im August die NSA-Spionageaffäre für beendet erklärt hatte, forderte die Bundeskanzlerin nun unverzüglich die Aufklärung dieser Vorfälle.[1]

In einem Fachbeitrag klärten wir über die Bestellung und die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten auf. Die Bestellung erfolgt schriftlich und ist für Betriebe, die mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, verpflichtend. Außerdem ist zu erwähnen, dass jedes Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet ist, unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss oder nicht.[2]

Bei einer Anhörung zum Thema „Kinderschutz stärken – Interkollegialer Austausch von Kinderärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung ermöglichen“ im NRW-Landtag war das Team vom ISDSG als Datenschutz-Experten geladen. Diskutiert wurde ein Antrag der CDU, der unter anderem die Einführung eines IT-Verfahrens zur Meldung an eine zentrale Stelle, um bei potentieller Kindeswohlgefährdung den interkollegialen Austausch zu unterstützen, fordert.[3]

Auf der Tagung „Datenschutz in der Medizin“ referierte Prof. Dr. Thomas Jäschke, Institutsleiter des ISDSG, zum Thema „Datenschutz und IT-Sicherheit in der Arztpraxis – ignorieren bis der Arzt kommt!“. Inhaltlich wurden bei diesem Vortrag Themen wie Verschlüsselung, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowie Patienteninformationssysteme behandelt. Ein inhaltlich weiterführendes Interview mit Prof. Dr. Jäschke veröffentlichte das Magazin zm-online.[4]

Mitte November bestätigte das Sozialgericht Berlin, dass ab 01.01.2014 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die Krankenversichertenkarte (KVK) als Nachweis für den Versicherungsschutz ablösen soll. Ein Versicherter war nicht dazu bereit die neue eGK zu beantragen und forderte beim Sozialgericht, dass seine Krankenversicherung dazu verpflichtet wird, ihm eine Bescheinigung über seinen Versichertenschutz auszustellen. Seine KVK war seit dem 30.09.2013 ungültig. Er wies auf datenschutzrechtliche Unstimmigkeit hin. Das Gericht wies seine Klage ab.

Der Umgang mit dem Datenschutz in der neuen, großen Koalition war das Thema unserer Veröffentlichung im Dezember. Das ISDSG untersuchte sowohl die jeweiligen Wahlprogramme der drei Parteien als auch den Koalitionsvertrag hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Vorgehensweise der neuen Regierung. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Vorratsdatenspeicherung nach der EU-Richtlinie 2006/24/EG umgesetzt werden, wenn es nach dem Koalitionsvertrag geht. Neusten Entwicklungen nach, will Justizminister Maas jedoch keine Gesetzvorlage einreichen, bis der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Der Vorschlag von Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich, die LKW-Maut-Daten zur Bekämpfung von Verbrechen zu nutzen, wurde vorerst verworfen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Koalitionsvertrag keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der niedergeschriebenen Anforderungen zu finden sind.[5]

Auch das Jahr 2014 wird spannend in Hinblick auf die datenschutzrechtliche Entwicklung im Gesundheitswesen werden. Sei es die Einführung der eGK, die Entwicklung im Bereich eHealth oder ein potentielles Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Wir freuen uns auf ein spannendes Jahr 2014.

Weiterführende Litratur:
[1] – News vom 24.10.2013, Link: https://www.isdsg.de/institut/news/bundeskanzlerin-angela-merkel-nsa-ausspioniert

[2] – Artikel vom 17.10.2013, Link: https://www.isdsg.de/institut/fachbeitrage/rund-um-den-datenschutzbeauftragten-muessen-sie-seiner-bestellung-beachten

[3] – Stellungnahme vom 11.10.2013, Link: https://www.isdsg.de/informationen/beitragsarchiv/stellungnahme-anhoerung-des-ausschusses-fuer-familie-kinder-und-jugend-zum-thema-kinderschutz-staerken-interkollegialer

[4] – News vom 31.10.2013, Link: https://www.isdsg.de/institut/news/datenschutz-und-it-sicherheit-arztpraxis

[5] – Artikel vom 06.12.2013, Link: https://www.isdsg.de/institut/pressemitteilungen/thema-datenschutz-kommenden-legislaturperiode-schwarz-rot

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