(openPR) Nationaler Alleingang beim Umweltschutz im Zeitalter der Globalisierung nicht möglich
20. April 2004 - Zur heutigen Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht zur Klage von Kühlhaus-Unternehmen und Spediteuren über die Ökosteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Auch die Union ist für Umweltschutz. Die von der rot-grünen Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Ökosteuer hat sich aber in ihrer jetzigen Form von Anfang an als verfehlt und unausgegoren erwiesen. Sie belastet Verbraucher und Industrie erheblich zusätzlich und beeinträchtigt deren Leistungsfähigkeit, ohne eine ausreichende ökologische Lenkungswirkung zu entfalten. So tanken Anwohner in grenznahen Gebieten im Ausland (diejenigen, die nicht dieses Privileg haben, zahlen mehr) und fahren nicht weniger. Die Wirtschaft muss die Belastungen anderweitig auffangen, schlimmstenfalls durch Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland. Die angekündigte dauerhafte Senkung der Rentenbeiträge ist ebenso wenig gelungen (sie liegen derzeit bei 19,5 Prozent). Ohnehin notwendige Reformen der sozialen Sicherungssysteme werden verzögert.
Die Ökosteuer, die abgesehen von der neuen Stromsteuer ein weiterer Zuschlag auf bereits zuvor bestehende Steuern (wie die Mineralölsteuer) ist, ist politisch verfehlt und muss in der nächsten Legislaturperiode reformiert werden.
Die von der Bundesregierung eingeführten Ökosteuerregelungen sind willkürlich, da sie unterschiedliche Branchen und Energieträger unterschiedlich belasten.
Wichtig ist eine europäisch abgestimmte Lösung, da ein nationaler Alleingang beim Umweltschutz im Zeitalter der Globalisierung nicht möglich ist.






