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Bundeskabinett liefert Jungen ans Messer

12.10.201207:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bundeskabinett liefert Jungen ans Messer

(openPR) Der Bundestag hat entgegen aller Kritik von Kindesschützern und Interessenvertretungen von Jungen den Gesetzentwurf zur Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung verabschiedet. Nach dem Willen des Bundeskabinetts dürfen Jungen und männliche Babys demnach, unabhängig ob religiös oder nicht religiös motiviert, selbst von medizinischen Laien, ohne medizinische Notwendigkeit, ohne zwingende Schmerzfreiheit ein gesundes Organ irreversibel entfernt werden. Zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland soll damit Körperverletzung an einer ausgewählten Gruppe von Menschen, hier Jungen, ausdrücklich legalisiert werden. Was zuerst von den Grünen und SPD gewünscht wurde, wurde schnell von allen anderen Parteien übernommen. Am Ende fiel auch Die Linke um. Faktisch wird mit diesem Gesetz eine Teilung der Grundrechte von Jungen und Mädchen vollzogen, die einstige Ratifizierung der UN-Kinderechtskonvention durch die Bundesrepublik wird damit pervertiert.



Der Vorgang zeigt: Die Politiker/innen aller Parteien muten Jungen nach wie vor mehr Gewalt zu als Mädchen. Der Gesetzesentwurf entrechtet nicht nur Jungen, er ist auch ein Paradebeispiel der Unglaubwürdigkeit und Doppelmoral deutscher Politik. Der Gesetzesentwurf entlarvt das Gerede der Politiker/innen aller Parteien über die angeblich „neuen Wege für Jungs“, die sie Jungs bereiten wollen, als pure Heuchelei. Es sind die alten Gewaltwege von vor über 4000 Jahren, die Jungen gesetzlich vorgeschrieben werden.

Der Bürger wurde ohnehin von den Politiker/innen von Beginn an hinters Licht geführt, in dem die Religionsfreiheit als Grund für die Legalisierung der Beschneidung vorgeschoben wurde. Tatsache ist, dass das Gesetz alle, auch nichtreligiös motivierte Beschneidungen in jeder erdenklichen Form erlaubt. Und auch den angeblichen Interessenkonflikt zwischen den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit hat es in Wirklichkeit nie gegeben, da das Grundgesetz ausdrücklich darlegt, dass durch die Religionsfreiheit andere Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen. Geschickt wurde die Religionskarte gespielt, um alle Kritiker als religionsfeindlich und antisemitisch diffamieren zu können.

Der Gesetzesentwurf selbst ist ein Konglomerat von Widersprüchen. Demnach soll eine Beschneidung dann verboten sein, wenn sie das Kindeswohl gefährden würde. Wie bitte soll man sich eine nicht das Kindeswohl gefährdende Beschneidung vorstellen, wenn sie ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt wird? Jeder operative Eingriff birgt grundsätzlich die Gefahr von Komplikationen. Deshalb widerspricht jede operative Entfernung eines gesunden Organs, also ohne medizinische Notwendigkeit, immer dem Kindeswohl. Kam der Passus lediglich in den Gesetzesentwurf, um der Öffentlichkeit ein Verantwortungsbewusstsein zu suggerieren, das gar nicht vorhanden war? Ebenso fordern die Politiker/innen, dass die Beschneidung „ohne unnötige Schmerzen“ vor sich gehen müsse. Was sind nötige Schmerzen bei einer medizinisch nicht notwendigen Operation? Auch die mangelnde Anhörung betroffener Beschneidungsopfer zeigt, dass es bei diesem Gesetzesentwurf um die Hauptpersonen – die Jungen – am wenigsten geht.

Das „Bundesforum Männer“, das ja vorgibt, die Interessen von Jungen vertreten zu wollen, hat sich auch hier wieder einmal, wie so oft, wenn es um die Rechte von Jungen und Männer geht, gemessen an den sich selbst formulierten Ansprüchen, “vornehm“ zurückgehalten.

Bei allem Verständnis für religiöse Anschauungen ist der Gesetzentwurf eine einzige Huldigung des Bundestages an den Lobbyismus, dem bereitwillig die Grundrechte von Jungen geopfert werden. „Humanität besteht darin, dass nie ein Mensch einem Zweck geopfert wird“, sagte einst Albert Schweitzer. Der ist aber leider schon lange tot. Sein Vermächtnis offenbar auch.

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