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RECHTLEGAL - Newsticker 35/2005 vom 16.09.2005

16.09.200510:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 35/2005 vom 16.09.2005
Anwaltskanzlei Kronenberghs
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(openPR) Arbeitsrecht - Betriebsübergang bei Auslandstätigkeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich wieder einmal mit Betriebsübergängen zu befassen. Bei der dieses Mal vom BAG getroffenen Entscheidung lag ein internationaler Arbeitsrechts-Sachverhalt zugrunde:



Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmer befristet ins Ausland entsandt. In dieser Zeit fand ein Betriebsübergang statt. Nach Ablauf seiner Auslandstätigkeit ging der betroffene Arbeitnehmer auf den neuen Arbeitgeber, der den Betrieb erworben hatte, zu und verlangte Fortbeschäftigung.

Da der Arbeitgeber sich weigerte, musste bis zum BAG gegangen werden, das zum Az. 8 AZR 392/04 entschied, dass bei zeitlich befristeten Entsendungen von Mitarbeitern in das Ausland erst nach Beendigung der Auslandstätigkeit der Betriebsübernehmer zum neuen Arbeitgeber werden kann.



Maut - "Zentralgericht Köln"

Das für die Maut zuständige Bundesamt für Güterverkehr ist in Köln ansässig. Dies ist grundsätzlich nicht außergewöhnlich, jedoch entscheidend für das Amtsgericht Köln.

Aufgrund des Sitzes des Güterverkehrs-Bundesamtes sind die Kölner Amtsrichter zuständig für alle Maut-Bußgelder. Deren Zahl ist mit grob 10.000 pro Jahr kalkuliert worden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Prognose zutrifft. Dann wäre das Amtsgericht Köln hiermit sicherlich überlastet.



Arbeitsrecht - Befristung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich letztinstanzlich zum Az. 7 AZR 115/04 mit einem befristeten Arbeitsverhältnis zu befassen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Wegen Unstimmigkeiten hierüber hatte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber verklagt. Dieser wandte ein, dies dürfe der Arbeitnehmer nicht. Er könne sich nicht auf eine mögliche Unwirksamkeit der Befristung berufen, weil er einen befristeten Vertrag unterzeichnet habe. Also sei er mit der Befristung bei Vertragsschluss einverstanden gewesen.

Diese verklausulierte Ansicht des Arbeitgebers, die auch das Team von RECHTLEGAL als sehr abenteuerlich ansieht, hat dementsprechend das BAG zurückgewiesen.



Dirndl-Verbot - Sonnenscheinrichtlinie

Die sogenannte Sonnenscheinrichtlinie liegt nach einem Votum des Europaparlaments aktuell im EU-Vermittlungsausschuss.

Zum Hintergrund: Die EU-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor optischer Strahlung ist eingeschränkt verabschiedet worden. Während der Schutz durch künstliche Strahlen allseits auf Zustimmung gestoßen ist, besteht ebenso Einigkeit, dass die EU mit ihrem ursprünglich geplanten Schutz vor natürlichen Strahlen, vor allem Sonnenstrahlen, weit über das Ziel hinaus geschossen ist.

Die Richtlinie ist daher als Dirndlverbots- oder Sonnenscheinrichtlinie allseits verballhornt worden.



Schmerzensgeld - Verschlimmerung durch Unfall

Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hatte sich zum Az. 4 U 72/04-15/05 mit einer "Leidensverschlimmerung" zu befassen.

Ein Autofahrer, der bereits vor einem Unfall an einem Bandscheibenvorfall litt, beklagte hiernach eine deutliche Verschlimmerung seines Leidens. Obwohl das Leiden bereits zuvor bestand, wurde das Schmerzensgeld wegen der Verschlimmerung erhöht, aber nur aufgrund eines glaubhaften ärztlichen Attests.

Jedoch blieb, das Team von RECHTLEGAL sieht dies ebenso, das OLG mit EUR 750.- weit hinter der klägerischen Vorstellung von EUR 7.500.- zurück.



Neue Pfändungsfreigrenzen - Mehr Geld für Schuldner

Mit Wirkung ab dem 01.07.2005 gelten neue Pfändungsfreigrenzen, die leicht um etwa 5% erhöht worden sind. Der unpfändbare Betrag eines keiner weiteren Person Unterhaltspflichtigen hat sich damit von knapp EUR 940.- auf etwa EUR 980.- erhöht.



Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzarbeit

Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im ersten Halbjahr 2005 bei knapp 170.000 Kontrollen in gut 40% der Fälle Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet und hierbei Geldstrafen von mehr als EUR 32 Mio. verhängt.

An die sich aus diesen Zahlen ergebende Dunkelziffer möchte das Team von RECHTLEGAL lieber nicht denken.



Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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