openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Fristlose Kündigung wegen Rückstandes des Mieters mit den Mietzahlungen

17.08.201111:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Fristlose Kündigung wegen Rückstandes des Mieters mit den Mietzahlungen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck

(openPR) Falls der Mieter die Miete über einen längeren Zeitraum nicht vollständig zahlt, kann es zu einem Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten kommen. Ein solcher Mietrückstand kann zur fristlosen Kündigung und anschließender Räumung durch den Vermieter berechtigen. Wie kann der Mieter seinen Mietvertrag noch retten?



Nach mieterschutzrechtlichen Vorschriften kann der Mieter die fristlose Kündigung mit einer vollständigen Nachzahlung der ausstehenden Mieten unwirksam machen, wenn die Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs (Zustellung der Räumungsklage) erfolgt, soweit im Zeitraum von zwei Jahren zuvor der Mieter nicht schon einmal von dieser Regelung Gebrauch gemacht hat. Dramatisch für den Mieter allerdings: Eine solche Zahlung beseitigt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur die fristlose Kündigung. Die ordentliche Kündigung bleibt ihm gegenüber wirksam, d.h. der Mieter muss unter Umständen doch aus der Wohnung. Umstritten ist, ob eine vorherige Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung zwingend erforderlich ist. Obwohl der Bundesgerichtshof dies nicht so sieht, hält etwa das Landgericht Berlin konsequent an seiner Auffassung fest, dass eine Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich ist (so etwa Landgericht Berlin, Urteil vom 23.03.2010, 63 S 432/09).

Besonders hart trifft es den Mieter in folgendem Fall: Sollte er aufgrund von Mängeln der Auffassung sein, die Miete sei gemindert und deshalb regelmäßig weniger Miete überweisen, kann eine aufgrund Zahlungsverzugs erklärte Kündigung dennoch wirksam sein. Falls die Mängel nicht oder nicht in einem der vom Mieter zugrunde gelegten Minderungsquote entsprechenden Maß vorliegen, hat der Mieter Pech gehabt.

Landgericht Berlin aktuell: Dies bestätigte das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil vom 18.4.2011, 67 S 502/10. Obwohl der Mieter den Mietrückstand innerhalb der 2-Monats-Frist ausgeglichen hat und somit die fristlose Kündigung nachträglich unwirksam wurde, musste der Mieter ausziehen. Das Landgericht Berlin sah einen Rückstand von über einer Monatsmiete bereits als erheblichen Mietrückstand an, der zu einer ordentlichen Kündigung berechtigt. In solchen Fällen kommt es auf das Verschulden des Mieters an. Jeder Einzelfall wird von den Gerichten eingehend geprüft.

Fachanwaltstipp Mieter: Zahlen Sie Ihre Miete pünktlich und möglichst mit Dauerauftrag. Sollten Sie nicht sicher sein, ob dem Vermieter Miete zusteht (z.B. weil Sie meinen, Sie hätten ein Recht zur Mietminderung), zahlen Sie die Miete zumindest unter Vorbehalt. Sollten Sie versehentlich die Miete nicht gezahlt haben und eine entsprechende Kündigung des Vermieters erhalten, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Fachanwaltstipp Vermieter: Wenn Sie eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen aussprechen, sollten Sie immer hilfsweise zur fristlosen Kündigung eine fristgerechte Kündigung erklären. Soweit Sie eine Kündigung aussprechen, beachten Sie, dass die Kündigung begründet werden muss. Sie müssen in der Kündigung den Zahlungsrückstand genau aufführen. Es reicht nicht, den Gesamtsaldo anzugeben. Sie müssen vielmehr genau aufführen, für welche Monate der Mieter mit Zahlungen in welcher Höhe im Rückstand ist. Sie müssen ferner angeben, wie Sie die eingegangenen Zahlungen des Mieters verrechnet haben. Schließlich ist dem Kündigungsschreiben eine ordnungsgemäße Vollmacht beizufügen, soweit die Kündigung nicht durch den Vermieter selbst, sondern durch einen Bevollmächtigten (Hausverwaltung, Anwalt, o.ä.) ausgesprochen wird.

Auch wenn der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall eine Abmahnung nicht für notwendig hielt, empfiehlt es sich regelmäßig, vor Ausspruch einer fristlosen, hilfsweise fristgerechten, Kündigung (mindestens) eine Abmahnung auszusprechen.


Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: E-Mail

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de


Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht


Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:

•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht


Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen

Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei

•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)


Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:

•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 563052
 1101

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Fristlose Kündigung wegen Rückstandes des Mieters mit den Mietzahlungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm

Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten? RP-Online berichtet am 5.11.2011 von 50 Entlassungen bei Haniel am Standort Duisburg/Ruhrort. Jeder 5. Mitarbeiter der Holding ist dem Bericht zufolge bis zum 31.12.2011 davon betroffen. Die Personalabteilung ist mit einer Halbierung der Belegschaft besonders stark betroffen. Grund des Stellenabbaus ist laut rp-online ein Strategiewechsel der Haniel-Holding. F…
Bild: Erklärungswert einer MietschuldenfreiheitsbescheinigungBild: Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Verzichtet der Vermieter damit auf alle zukünftigen Forderungen gegen den Mieter? Vorsicht bei der Formulierung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen! Die Frage nach der Rechtsfolge einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beschäftigte jüngst das Landgericht Berlin (Urteil vom 26.11.2010, Aktenzeichen: 63 S 188/10). Ein Mieter sah die vom Vermieter ausgestellte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Beleg dafür an, dass der Vermieter ihm geg…

Das könnte Sie auch interessieren:

Mietschulden schaden Vermietern – Mietnomaden sind das größte Übel
Mietschulden schaden Vermietern – Mietnomaden sind das größte Übel
… Verbandes das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Mietminderung (AZ: VIII ZR 216/04) vom 01. Juni 2005 ermöglichen. Vermieter können danach ausstehende Mietzahlungen in einem so genannten Urkundenprozess, einem beschleunigten Zivilprozess, geltend machen. Von Mietnomaden nicht täuschen lassen Der VdW Bayern empfiehlt Vermietern, sich vor Abschluss …
Handlungsleitfaden für Vermieter bei Insolvenz eines gewerblichen Mieters
Handlungsleitfaden für Vermieter bei Insolvenz eines gewerblichen Mieters
… zwei Monatsmieten nach Eröffnung des Verfahrens ist eine fristlose Kündigung möglich. Kündigung und MietzinsforderungNach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zählen die Mietzahlungen zu den Masseverbindlichkeiten, die vom Insolvenzverwalter zu begleichen sind. Der Vermieter sollte beachten, dass der Insolvenzverwalter ein Kündigungsrecht mit einer …
Was tun bei Mietnomaden? Auskünfte über zukünftige Mieter einholen
Was tun bei Mietnomaden? Auskünfte über zukünftige Mieter einholen
… neue Wohnungen ein, ohne jemals die entsprechende Miete zu bezahlen. Meistens zahlen diese Mieter noch die erste Monatsmiete, doch dann wartet der Vermieter auf weitere Mietzahlungen vergeblich. Der Vermieter spricht schließlich die fristlose Kündigung aus. Die Mieter verlassen das Haus meist erst ein halbes Jahr später nach einer Räumungsklage. In …
Bundesgerichtshof - Fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt
Bundesgerichtshof - Fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt
… anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob unpünktliche Zahlungen der Miete durch das Sozialamt, welches die Mietzahlungen eines bedürftigen Mieters übernommen hat, den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Die Beklagten mieteten mit Vertrag vom 11. Mai 2007 ein …
Bild: MCM Investor Management AG über säumige MieterBild: MCM Investor Management AG über säumige Mieter
MCM Investor Management AG über säumige Mieter
… den Mieter vorher schriftlich abmahnt“, so die MCM-Immobilienexperten aus Magdeburg weiter. Ebenso kann der Vermieter sich von säumigen Mietern trennen, wenn zwei unvollständige Mietzahlungen aufeinander folgen und die fehlende Summe einer gesamten Monatsmiete entspricht. „Sobald ein Rückstand von zwei Monatsmieten entsteht, ist es egal, über welchen …
Bild: Der Creditweb Bauherren Ratgeber: Der Mieter zahlt nicht? Das ist Ihr Recht als VermieterBild: Der Creditweb Bauherren Ratgeber: Der Mieter zahlt nicht? Das ist Ihr Recht als Vermieter
Der Creditweb Bauherren Ratgeber: Der Mieter zahlt nicht? Das ist Ihr Recht als Vermieter
… Interesse“ des Vermieters voraus, das gut begründet sein muss, etwa bei Lärmbelästigungen, Beleidigungen oder vertraglichen Pflichtverletzungen des Mieters. Auch fortlaufend unpünktliche Mietzahlungen können ein Kündigungsgrund sein, für den laut Bundesgerichtshof keine Abmahnung erforderlich ist. Bevor Sie Ihrem Mieter fristgemäß oder sogar fristlos …
Bei Zahlungsverzug des Mieters können sich Vermieter ab sofort besser wehren
Bei Zahlungsverzug des Mieters können sich Vermieter ab sofort besser wehren
(Bonn, den 09. 11. 2012) Ausbleibende Mietzahlungen sind ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und ihren Vermietern. Wehren konnten sich Vermieter mit einer fristlosen Kündigung nur, wenn erhebliche Mietrückstände aufgelaufen waren. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Weg frei gemacht, dass schon bei einem geringeren Zahlungsrückstand …
Bild: Fristlose Kündigung eines Mietvertrags bei Ankündigung der Leistungsverweigerung durch den MieterBild: Fristlose Kündigung eines Mietvertrags bei Ankündigung der Leistungsverweigerung durch den Mieter
Fristlose Kündigung eines Mietvertrags bei Ankündigung der Leistungsverweigerung durch den Mieter
… der Mieträume verklagt. Der Streitpunkt war die Frage, ob die fristlose Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieter aufgrund einer Ankündigung der Mieterin, die Mietzahlungen in Zukunft nicht mehr zu leisten, rechtens war.Im Zuge der COVID-19-Pandemie sah sich die Beklagte mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert und kündigte …
Bild: Rudi Ratlos fragt: Unpünktliche Mietzahlungen durch Sozialamt - darf der Vermieter fristlos kündigen?Bild: Rudi Ratlos fragt: Unpünktliche Mietzahlungen durch Sozialamt - darf der Vermieter fristlos kündigen?
Rudi Ratlos fragt: Unpünktliche Mietzahlungen durch Sozialamt - darf der Vermieter fristlos kündigen?
… Unpünktliche Mietzahlungen durch Sozialamt - darf der Vermieter fristlos kündigen? Nach Helmuts Auszug aus der gemeinsamen Wohnung setzte Heike das Mietverhältnis allein fort. Laut Mietvertrag ist die Miete jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig. Seit April nahm das Jobcenter die Mietzahlungen …
Bild: Fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen jahrelanger unpünktlichen MietzahlungBild: Fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen jahrelanger unpünktlichen Mietzahlung
Fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen jahrelanger unpünktlichen Mietzahlung
… Dennoch sollten Sie die Miete unbedingt pünktlich überweisen, vor allem wenn Sie deswegen abgemahnt wurden. Der BGH lässt offen, wie lange der Vermieter unpünktliche Mietzahlungen toleriert haben muss. Der BGH betont, dass es auf die Besonderheiten des Einzelfalls ankommt. Fachanwaltstipp Vermieter: Selbst nach diesem für Vermieter etwas ernüchternden …
Sie lesen gerade: Fristlose Kündigung wegen Rückstandes des Mieters mit den Mietzahlungen